Bei der Abfallentsorgungsgebühr handelt es sich um eine Jahresgebühr. Die je Grundstück zu zahlende Gebühr ergibt sich aus Anzahl und Größe der bereitgestellten Müllgefäße.

Bei der Abfallentsorgungsgebühr handelt es sich um eine Jahresgebühr. Die je Grundstück zu zahlende Gebühr ergibt sich aus Anzahl und Größe der bereitgestellten Müllgefäße.

Für die Anlieferungen auf dem Wertstoffhof, die Entsorgung von Grünabfällen usw. werden keine separaten Gebühren berechnet. Die anfallenden Kosten sind in den vorgenannten Gebühren eingerechnet. Ausgenommen hiervon sind Altholz, Baumischabfälle, Bauschutt, Gartenabfälle und Restmüll.

Rechtsgrundlagen: