Ehrenamtskarte NRW

Mit der Einführung der landesweit gültigen Ehrenamtskarte NRW am 15. Mai 2022 belohnt die Gemeinde Rosendahl besonders engagierte Ehrenamtliche. Damit sind zahlreiche Vergünstigungen in Rosendahl und anderen teilnehmenden Städten und Gemeinden in NRW erhältlich. Eine Liste der Vergünstigungsgeber finden Sie hier: https://www.engagiert-in-nrw.de/ehrensache

Die Ausstellung der Ehrenamtskarte erfolgt nach einer Bewerbung, die an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist.

Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Downloadbereich

Link zur Seite der Landesregierung "Was ist die Ehrenamtskarte NRW?"

Link zur Informationsseite der Landesregierung NRW zum Ehrenamt

Rosendahler Unternehmen als Vergünstigungsgeber
Die Attraktivität Ihres Unternehmens in Rosendahl steigern und gleichzeitig das Ehrenamtliche Engagement vor Ort unterstützen? Dies ermöglicht die Ehrenamtskarte NRW. Inhaber der Karte erhalten von Ihrem Unternehmen Vergünstigungen. Dabei sind zahlreiche und innovative Wege möglich. So freuen sich die Ehrenamtlichen über Ermäßigungen, prozentuale Nachlässe, Zwei zum Preis von Einem Angebote, Blick hinter die Kulissen, Sonderöffnungen und -aktionen sowie nette Give-Aways des Unternehmens.

Ihr Unternehmen wird zudem auf der Seite https://www.engagiert-in-nrw.de/ehrensache gelistet und zeigt damit auf einer Internetplattform mit großer Reichweite Präsenz.

Unternehmen, die Vergünstigungen für Ehrenamtliche anbieten möchten, können eine schriftliche Vereinbarung über die von Ihnen angebotene/n Vergünstigung/en mit der Gemeinde Rosendahl abschließen. Diese Vereinbarung kann als › Word- oder › PDF-Datei gemeinsam mit dem Firmenlogo bei der Gemeinde Rosendahl eingereicht werden. Wer möchte, erhält einen Aufkleber, der auch nach außen sichtbar die Unterstützung anzeigt.

Projektbezogene Förderungen

Die Gemeinde vergibt nach den Richtlinien des Förderprogramms auf Antrag Zuschüsse für Projekte, die das Gemeinwohl fördern und auf Nachhaltigkeit angelegt sind.

Das Förderprogramm richtet sich an Rosendahler Vereine, Verbände und sonstige Organisationen. Abteilungen gelten als eigenständige Antragsberechtigte.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Einrichtungen der Gemeinde Rosendahl sowie deren Fördervereine, politische Organisationen, gewerbliche Einzelunternehmen sowie Organisationen, die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurden.