Für die Unterhaltung der Fließgewässer zweiter Ordnung zahlt die Gemeinde Rosendahl jährliche Beiträge an die Wasser- und Bodenverbände. Es handelt sich um folgende Wasser- und Bodenverbände:

- Wasser- und Bodenverband Dinkel für das Gewässer Dinkel und deren Nebengewässer
- Wasser- und Bodenverband Mittlere Berkel für die Gewässer Berkel, Varlarer Mühlenbach und deren Nebengewässer
- Wasser- und Bodenverband Untere Berkel und das Gewässer Berkel und deren Nebengewässer
- Wasser- und Bodenverband Vechte für das Gewässer Vechte und deren Nebengewässer

Nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes und des Kommunalabgabegesetzes NRW hat die Gemeinde Rosendahl diese Beiträge und die ihr durch Erhebung und Ermittlung der Grundlagen für die Erhebung entstehenden Personal- und Sachkosten als Gebühren auf die Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet dieser Gewässer umzulegen.
Nähere Einzelheiten hierzu und zur konkreten Höhe der von Ihnen zu zahlenden Gebühren können Sie Ihrem Grundbesitzabgabebescheid oder der Satzung der Gemeinde Rosendahl über die Höhe der Gewässergebühren (siehe Rechtsgrundlagen) entnehmen.

Rechtsgrundlagen