Generell werden in der Straßenplanung die Zufahrten zu privaten Grundstücken gemäß rechtskräftigem Bebauungsplan angelegt. Die nachträgliche Herstellung von Grundstückszufahrten, Bordsteinabsenkungen, Veränderungen des Gehweges auf privates Verlangen usw. bedingen in der Regel einen Eingriff in den Straßenkörper.
Dafür ist eine Zustimmung des Straßenbaulastträgers notwendig, bei der die Vorgaben für eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Ausführung gegeben werden. Die Leistungen haben im Auftrag und zu Lasten des Antragstellers/der Antragstellerin zu erfolgen.

Bei Rückfragen stehen Ihnen Herr Wübbelt und Frau Brambrink zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • formloser Antrag mit möglichst genauer Ortsbeschreibung (Ortsteil, Straße, Hausnummer, Flurkartenauszug)