Gewerbegebiet im Sinne des Baurechts ist ein besonders ausgewiesenes Gebiet einer Gemeinde, in dem vorwiegend Gewerbebetriebe zulässig sind.

In Deutschland ist dies in § 8 Baunutzungsverordnung geregelt. Danach dürfen in Gewerbegebieten ohne besondere weitere planungsrechtliche Voraussetzungen Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze, öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke errichtet werden.

Nur in Ausnahmefällen sind in Gewerbegebieten auch Wohnungen sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke und Vergnügungsstätten zulässig.

Die derzeit noch verfügbaren Gewerbeflächen in den Ortsteilen der Gemeinde Rosendahl können Sie unter dem Link „Wohnen & Wirtschaft“ entnehmen.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, eine passgenaue Gewerbefläche in der Gemeinde Rosendahl zu finden. Umfassende Informationen und ein unverbindliches Beratungsgespräch erhalten Sie im Rathaus der Gemeinde Rosendahl.

Zuständige Stelle

Wirtschaftsförderung und Grundstücksmanagement
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl

Ansprechpartner

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