Aufenthaltsgestattung
Der Antrag wird von der Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld ausgegeben. Sie können diesen ausgefüllt und unterschrieben bei uns wieder abgeben. Zur weiterem Bearbeitung wird dieser dem Kreis Coesfeld zugesandt.
Der Antrag wird von der Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld ausgegeben. Sie können diesen ausgefüllt und unterschrieben bei uns wieder abgeben. Zur weiterem Bearbeitung wird dieser dem Kreis Coesfeld zugesandt.