Abmeldung des Wohnsitzes

Eine Abmeldung Ihres Wohnsitzes ist nur in folgenden Fällen notwendig: 

  • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus.
  • Sie haben künftig keine Wohnung mehr (ohne festen Wohnsitz).
  • Sie ziehen ins Ausland.

Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen. Sofern Sie eine Nebenwohnung aufgegeben haben, ist diese am Hauptwohnsitz abzumelden. Wenn Sie nach der Abmeldung keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, kann die Abmeldung bis zu einer Woche vor dem Auszugsdatum beim Bürgerbüro angezeigt werden. 

Sofern ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist, füllen Sie bitte das Abmeldeformular aus, unterschreiben es und lassen es zusammen mit den Ausweisdokumenten von einer geeigneten Person dem hiesigen Bürgerbüro vorlegen.

Hinweis:
Wer innerhalb von Deutschland umzieht, muss sich nicht abmelden. Es genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes. 

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass /Kinderreisepass

Kosten

  • Die Abmeldung ist gebührenfrei.