Die Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinde umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln des im Gemeindegebiet anfallenden Abwassers. Abwasser ist Schmutz- und Niederschlagswasser.

Weitere Einzelheiten können der Entwässerungssatzung der Gemeinde Rosendahl (s.u.) entnommen werden. Die Aufgaben und Dienstleistungen des Abwasserwerkes werden zum größten Teil über Abwassergebühren finanziert. 

Bei den Abwassergebühren unterscheidet man zwischen 

Erhoben werden die Abwassergebühren über die Abgabenbescheide der Gemeinde Rosendahl, die zu Anfang eines jeden Jahres an die Grundbesitzer versandt werden. Die Abwassergebühren sind (zusammen mit den übrigen Grundbesitzabgaben) grundsätzlich in vier Quartalsbeträgen zu zahlen und zwar zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.