Die Gemeinde Rosendahl ist möglicherweise zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, wenn ihre Beschäftigten fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört oder die Gesundheit Dritter schuldhaft verletzt haben. Darüber hinaus ist die Gemeinde gegebenenfalls schadensersatzpflichtig, sobald die ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten verletzt wurden.

Sollte Ihnen ein Schaden entstanden sein, melden Sie diesen bitte schriftlich (möglichst auf digitalem Wege) der Gemeinde Rosendahl. Dabei sollten Sie darauf achten, dass Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, etc.) sowie der Tag, der Ort und der Umfang des Schadens genannt werden. Außerdem sollte eine kurze Beschreibung zum Ablauf des Schadens beigefügt werden. Ebenso sollten Bilder vom Schadensort wie auch von der tatsächlichen Beschädigung (möglichst auf digitalem Wege) mit eingereicht werden,

Des Weiteren sollten die voraussichtlichen Kosten für die Schadenbeseitigung eventuell unter Vorlage eines Kostenvoranschlags beziffert werden.

Sobald die Schadensanzeige vorliegt, werden die Unterlagen an die Versicherung der Gemeinde Rosendahl weitergeleitet, die für den weiteren Verlauf der Schadensregulierung zuständig ist.

Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

  • schriftliche Anzeige des Schadens mit persönlichen Daten (Name, Adresse, etc.) und Ort, Datum, Umfang und Hergang

Zuständige Stelle

Rats- und Sitzungsdienst, Versicherungen
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl

Ansprechpartner