Entwässerungsgenehmigung
Wird ein Grundstück bebaut, fällt im Regelfall Abwasser an, das zur öffentlichen Abwasseranlage abzuleiten ist. Der Übergabepunkt befindet sich meistens an der Grundstücksgrenze. Bis dort hin verlegt die Gemeinde vom Straßenkanal aus eine Verbindungsleitung, die Grundstücksanschluss heißt. Mit diesem öffentlichen Grundstückanschluss ist die private Hausanschlussleitung zu verbinden. Voraussetzung für die Kanalanbindung ist eine vom Grundstückseigentümer zu beantragende Entwässerungsgenehmigung.
Hierzu heißt es in der Entwässerungssatzung (§ 14):
"Die Herstellung oder Änderung des Anschlusses bedarf der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. Die Zustimmung ist rechtzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vor der Durchführung der Arbeiten, zu beantragen."
Form des Entwässerungsantrages
Der Entwässerungsantrag ist schriftlich mit einem Antragsformular zu stellen.
Inhalt des Entwässerungsantrages
Der Entwässerungsantrag ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen und muss die zur Beurteilung der Grundstücksentwässerung notwendigen Informationen und Unterlagen enthalten, unter anderem die Darstellung des Verlaufs der Abwasserleitungen in Lageplänen im Maßstab von wenigstens 1 : 500 sowie in Grundriss- und Gebäudezeichnungen im Maßstab 1 : 100, Lage der Inspektionsöffnungen (Kontrollschächte), Bauzeichnungen von Versickerungsanlagen und Angaben über Herkunft, Zusammensetzung und Menge des einzuleitenden Abwassers.
Kanalanschlussplan
Beim Fachbereich Planen und Bauen, Tiefbau, erhalten Sie Auskünfte und Planunterlagen über Anschlussdaten (Lage, Höhe usw. des Kanals), die Sie benötigen, um die private Hausanschlussleitung mit dem öffentlichen Grundstücksanschluss zusammenführen zu können.
Entwässerungsgenehmigung
Kann dem Entwässerungsantrag stattgegeben werden, erhalten Sie vom Fachbereich Planen und Bauen, Tiefbau, eine schriftlich abgefasste Entwässerungsgenehmigung in einfacher Ausfertigung. Bitte beachten Sie die Grüneintragungen in den Entwässerungsplänen.
Wichtig:
Aus einer entwässerungstechnischen Genehmigung kann nicht die Garantie abgeleitet werden, dass der Entwässerungszustand oder die Benutzungsbedingungen unbefristet bestehen bleiben. Jeder Grundstückseigentümer muss sich stets auf dem Laufenden halten und sich auf "Aktualisierungen" einrichten, wenn zum Beispiel die Entwässerungssatzung oder technische Regelwerke geändert werden.
Planungsänderungen
Sollten sich im Nachhinein Planungsänderungen ergeben, ist es zwingend erforderlich, sofort den Fachbereich Planen und Bauen, Tiefbau, zu informieren und neue Entwässerungspläne vorzulegen.
Rechtsgrundlagen
Die entprechende nachfolgend aufgeführte Satzung der Gemeinde Rosendahl finden Sie unter der Dienstleistung Ortsrecht der Gemeinde Rosendahl
- Entwässerungssatzung der Gemeinde Rosendahl