Folgende Beurkundungen können Sie im Standesamt der Gemeinde Rosendahl vornehmen lassen:

  • Vaterschaftsanerkennung
  • Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung

Diese sind kostenfrei, es werden aber durch diese Beurkundungen keine Regelungen zum Sorgerecht getroffen!

 

Sollten Sie eine Vaterschaftsanerkennung mit gleichzeitiger Sorgerechtserklärung abgeben wollen, oder nur eine Sorgerechtserklärung, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt des Kreises Coesfeld.

Alle genannten Beurkundungen sind auch vor Geburt des Kindes möglich.

Sollten Sie andere als die hier aufgeführten Beurkundungen vornehmen lassen wollen, erkundigen Sie sich bitte vorab, ob diese bei uns möglich sind.

 

Für die Beurkundungen im Standesamt ist die persönliche Anwesenheit aller Beteiligten erforderlich. Die Beteiligten müssen sich durch Vorlage eines Lichtbildausweises identifizieren können.

Sollten Sie nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, ist ein Dolmetscher erforderlich. Dieser darf mit den Beteiligten weder verwandt noch verschwägert sein und muss sich ebenfalls ausweisen können.

In jedem Fall ist die Vereinbarung eines Gesprächstermins erforderlich!

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

  • persönliche Anwesenheit aller Beteiligten
  • Lichtbildausweis