Auf Grund der gesetzlichen Vorschriften muss in Ihrem Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I stets Ihre aktuelle Anschrift eingetragen sein. Nach einem Wohnungswechsel sind Sie verpflichtet, innerhalb einer Woche Ihren Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I zwecks Anschriftenänderung vorzulegen. Wenn Sie nach Rosendahl zuziehen und vorher nicht im Kreisgebiet Coesfeld gemeldet waren, müssen Sie dieses bei der Zulassungsbehörde des Kreises Coesfeld erledigen. 

Sollten Sie innerhalb Rosendahls umgezogen oder aus einer anderen Stadt/Gemeinde innerhalb des Kreisgebietes Coesfeld zugezogen sein, können Sie die Anschriftenänderung zusammen mit Ihrer Ummeldung bzw. Anmeldung im hiesigen Bürgerbüro vornehmen lassen.

Sofern sich Ihr Name geändert hat, ist dieses auch auf dem Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I zu ändern. Dieses können Sie ebenfalls bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld erledigen, nicht aber im Bürgerbüro der Gemeinde Rosendahl.

Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass
  • Fahrzeugschein