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Personalausweis: vorläufig
Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen (z. B. unvorhergesehene Auslandsreise), stellen wir Ihnen einen vorläufigen Personalausweis aus. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen direkt ausgestellt und ist höchstens drei Monate gültig.
Beachten Sie bitte, dass der vorläufige Personalausweis nicht von allen Ländern anerkannt wird. Sofern Sie für eine Auslandsreise ein Ausweisdokument benötigen, informieren Sie sich vorab auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Unterlagen
- alter Personalausweis bzw. Reisepass, bei Verlust Geburts- oder Heiratsurkunde
- 1 biometrietaugliches Foto (nicht älter als 6 Monate)
- Bei Personen unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragstellung anwesend sein. Der zweite Erziehungsberechtigte kann eine Vollmacht erteilen.
Weitere Informationen
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerbüro, Meldewesen, Fundbüro
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Silke Terhörst
Tel: 02547 77-129
E-Mail: buergerbuero@rosendahl.de
- Frau Petra Herick-Beumer
Tel: 02547 77-130
E-Mail: buergerbuero@rosendahl.de
Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen (z. B. unvorhergesehene Auslandsreise), stellen wir Ihnen einen vorläufigen Personalausweis aus. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen direkt ausgestellt und ist höchstens drei Monate gültig.
Beachten Sie bitte, dass der vorläufige Personalausweis nicht von allen Ländern anerkannt wird. Sofern Sie für eine Auslandsreise ein Ausweisdokument benötigen, informieren Sie sich vorab auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
- alter Personalausweis bzw. Reisepass, bei Verlust Geburts- oder Heiratsurkunde
- 1 biometrietaugliches Foto (nicht älter als 6 Monate)
- Bei Personen unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragstellung anwesend sein. Der zweite Erziehungsberechtigte kann eine Vollmacht erteilen.
Frau
Silke
Terhörst
116
Frau
Petra
Herick-Beumer
116