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Marktfestsetzung

Bestimmte öffentliche Veranstaltungen müssen nach dem Gewerberecht (§ 69 ff GewO) festgesetzt werden. Darunter fallen Veranstaltungen wie Spezialmärkte.

Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

  • Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung
  • Angaben zu Waren, Ort, Dauer und Öffnungszeiten
  • Aussteller- und Anbieterverzeichnis
  • Teilnahmebestimmungen
  • Lageplan inkl. Parkplatzkonzeption
  • Plan über Standaufbauten
  • Führungszeugnis für Behörden (Beantragung beim zuständigem Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz)
  • Gewerbezentralregisterauszug für Behörden (Beantragung beim zuständigem Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz)
  • Gewerbeanmeldung des Veranstalters
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt des Wohnsitzes/Betriebssitzes

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Marktfestsetzung Bestimmte öffentliche Veranstaltungen müssen nach dem Gewerberecht (§ 69 ff GewO) festgesetzt werden. Darunter fallen Veranstaltungen wie Spezialmärkte.

Rechtsgrundlagen 

  • Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung
  • Angaben zu Waren, Ort, Dauer und Öffnungszeiten
  • Aussteller- und Anbieterverzeichnis
  • Teilnahmebestimmungen
  • Lageplan inkl. Parkplatzkonzeption
  • Plan über Standaufbauten
  • Führungszeugnis für Behörden (Beantragung beim zuständigem Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz)
  • Gewerbezentralregisterauszug für Behörden (Beantragung beim zuständigem Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz)
  • Gewerbeanmeldung des Veranstalters
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt des Wohnsitzes/Betriebssitzes
Spezialmärkte, Jahrmärkte, Jahrmarkt https://serviceportal.rosendahl.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/613/show
Ordnung und Verkehr, Gewerbe, Wahlen
Hauptstraße 30 48720 Rosendahl

Herr

Thomas

Pankraz

112

02547 77-127
thomas.pankraz@rosendahl.de

Herr

Jona

Klar

112

02547 77-127
jona.klar@rosendahl.de