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Marktfestsetzung
Bestimmte öffentliche Veranstaltungen müssen nach dem Gewerberecht (§ 69 ff GewO) festgesetzt werden. Darunter fallen Veranstaltungen wie Spezialmärkte.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung
- Angaben zu Waren, Ort, Dauer und Öffnungszeiten
- Aussteller- und Anbieterverzeichnis
- Teilnahmebestimmungen
- Lageplan inkl. Parkplatzkonzeption
- Plan über Standaufbauten
- Führungszeugnis für Behörden (Beantragung beim zuständigem Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz)
- Gewerbezentralregisterauszug für Behörden (Beantragung beim zuständigem Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz)
- Gewerbeanmeldung des Veranstalters
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt des Wohnsitzes/Betriebssitzes
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnung und Verkehr, Gewerbe, Wahlen
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Henning Illerhues
stv. Leiter Fachbereich III
Tel: 02547 77-126
E-Mail: henning.illerhues@rosendahl.de
Marktfestsetzung Bestimmte öffentliche Veranstaltungen müssen nach dem Gewerberecht (§ 69 ff GewO) festgesetzt werden. Darunter fallen Veranstaltungen wie Spezialmärkte.
Rechtsgrundlagen
- Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung
- Angaben zu Waren, Ort, Dauer und Öffnungszeiten
- Aussteller- und Anbieterverzeichnis
- Teilnahmebestimmungen
- Lageplan inkl. Parkplatzkonzeption
- Plan über Standaufbauten
- Führungszeugnis für Behörden (Beantragung beim zuständigem Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz)
- Gewerbezentralregisterauszug für Behörden (Beantragung beim zuständigem Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz)
- Gewerbeanmeldung des Veranstalters
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt des Wohnsitzes/Betriebssitzes
Ordnung und Verkehr, Gewerbe, Wahlen
001 Hauptstraße 30 48720 Rosendahl
Herr
Henning
Illerhues
stv. Leiter Fachbereich III
112
02547 77-126
henning.illerhues@rosendahl.de