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Kinderreisepass
Kinder (ab Geburt) müssen bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für alle deutschen Kinder kann ab dem 1. Lebenstag ein Kinderreisepass beantragt werden.
Zum 31.12.2023 wird der Kinderreisepass abgeschafft. Aus diesem Grund sollte, je nach Reiseziel, bereits jetzt statt eines Kinderreisepasses entweder ein Personalausweis oder ein Reisepass beantragt werden.
Seit dem 1. November 2007 können Kinderreisepässe nur noch für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt oder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Ab dem 12. Lebensjahr ist dann ausschließlich die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises möglich.
Zur Beantragung und Verlängerung des Kinderreisepasses ist die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten erforderlich. Ein Erziehungsberechtigter kann sich bei der Antragstellung vertreten lassen. Dazu ist die Vorlage einer entsprechenden Einverständniserklärung und des eigenen Ausweises bzw. Reisepasses erforderlich. Sofern das Sorgerecht einem Elternteil alleine oder einer anderen Person vorbehalten ist, ist dieses entsprechend nachzuweisen. Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein.
Der Kinderreisepass wird nicht in jedem Land anerkannt. Erkundigen Sie sich daher vor einer Auslandsreise beim Auswärtigen Amt, welche Reisedokumente benötigt werden.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Ausweisdokument beider Elternteile
- Einverständniserklärung
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder der vorhandene Kinderreisepass
- das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein
Kosten
- Neuantrag: 13,00 EUR
- Verlängerung: 6,00 EUR
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Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerbüro, Meldewesen, Fundbüro
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Silke Terhörst
Tel: 02547 77-129
E-Mail: buergerbuero@rosendahl.de
- Herr Jona Klar
Tel: 02547 77-130
E-Mail: jona.klar@rosendahl.de
- Frau Petra Herick-Beumer
Tel: 02547 77-130
E-Mail: buergerbuero@rosendahl.de
Kinder (ab Geburt) müssen bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für alle deutschen Kinder kann ab dem 1. Lebenstag ein Kinderreisepass beantragt werden.
Zum 31.12.2023 wird der Kinderreisepass abgeschafft. Aus diesem Grund sollte, je nach Reiseziel, bereits jetzt statt eines Kinderreisepasses entweder ein Personalausweis oder ein Reisepass beantragt werden.
Seit dem 1. November 2007 können Kinderreisepässe nur noch für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt oder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Ab dem 12. Lebensjahr ist dann ausschließlich die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises möglich.
Zur Beantragung und Verlängerung des Kinderreisepasses ist die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten erforderlich. Ein Erziehungsberechtigter kann sich bei der Antragstellung vertreten lassen. Dazu ist die Vorlage einer entsprechenden Einverständniserklärung und des eigenen Ausweises bzw. Reisepasses erforderlich. Sofern das Sorgerecht einem Elternteil alleine oder einer anderen Person vorbehalten ist, ist dieses entsprechend nachzuweisen. Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein.
Der Kinderreisepass wird nicht in jedem Land anerkannt. Erkundigen Sie sich daher vor einer Auslandsreise beim Auswärtigen Amt, welche Reisedokumente benötigt werden.
Rechtsgrundlagen
- Ausweisdokument beider Elternteile
- Einverständniserklärung
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder der vorhandene Kinderreisepass
- das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein
- Neuantrag: 13,00 EUR
- Verlängerung: 6,00 EUR
Frau
Silke
Terhörst
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Herr
Jona
Klar
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Frau
Petra
Herick-Beumer
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