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Informationsstände im öffentlichen Verkehrsraum

Im öffentlichen Verkehrsraum sind Informationsstände (auch ohne Verkauf) erlaubnispflichtig.

Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wo der Informationsstand (auch ohne Verkauf) aufgestellt werden darf und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.

Rechtsgrundlagen 


Unterlagen

  • formlose Anfrage
  • Antrag an das Straßenverkehrsamt Kreis Coesfeld
    mail: verkehrssicherung@kreis-coesfeld.de

Kosten

Es fallen in der Regel Gebühren an (siehe Sondernutzungssatzung).

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Informationsstände im öffentlichen Verkehrsraum

Im öffentlichen Verkehrsraum sind Informationsstände (auch ohne Verkauf) erlaubnispflichtig.

Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wo der Informationsstand (auch ohne Verkauf) aufgestellt werden darf und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.

Rechtsgrundlagen 


  • formlose Anfrage
  • Antrag an das Straßenverkehrsamt Kreis Coesfeld
    mail: verkehrssicherung@kreis-coesfeld.de
Es fallen in der Regel Gebühren an (siehe Sondernutzungssatzung). Infostand https://serviceportal.rosendahl.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/591/show
Ordnung und Verkehr, Gewerbe, Wahlen
Hauptstraße 30 48720 Rosendahl

Herr

Wolfgang

Croner

Leiter Fachbereich III

111

02547 77-128
wolfgang.croner@rosendahl.de