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Informationsstände im öffentlichen Verkehrsraum
Im öffentlichen Verkehrsraum sind Informationsstände (auch ohne Verkauf) erlaubnispflichtig.
Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wo der Informationsstand (auch ohne Verkauf) aufgestellt werden darf und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- formlose Anfrage
- Antrag an das Straßenverkehrsamt Kreis Coesfeld
mail: verkehrssicherung@kreis-coesfeld.de
Kosten
Es fallen in der Regel Gebühren an (siehe Sondernutzungssatzung).
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnung und Verkehr, Gewerbe, Wahlen
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Wolfgang Croner
Leiter Fachbereich III
Tel: 02547 77-128
E-Mail: wolfgang.croner@rosendahl.de
Informationsstände im öffentlichen Verkehrsraum
Im öffentlichen Verkehrsraum sind Informationsstände (auch ohne Verkauf) erlaubnispflichtig.
Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wo der Informationsstand (auch ohne Verkauf) aufgestellt werden darf und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.
Rechtsgrundlagen
- formlose Anfrage
- Antrag an das Straßenverkehrsamt Kreis Coesfeld
mail: verkehrssicherung@kreis-coesfeld.de
Ordnung und Verkehr, Gewerbe, Wahlen
001 Hauptstraße 30 48720 Rosendahl
Herr
Wolfgang
Croner
Leiter Fachbereich III
111
02547 77-128
wolfgang.croner@rosendahl.de