Informationsstände im öffentlichen Verkehrsraum
Im öffentlichen Verkehrsraum sind Informationsstände (auch ohne Verkauf) erlaubnispflichtig.
Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wo der Informationsstand (auch ohne Verkauf) aufgestellt werden darf und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.
Rechtsgrundlagen
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
Es fallen in der Regel Gebühren an (siehe Sondernutzungssatzung).Unterlagen
- formlose Anfrage
- Antrag an das Straßenverkehrsamt Kreis Coesfeld
mail: verkehrssicherung@kreis-coesfeld.de
Es hilft Ihnen weiter
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Herr Wolfgang Croner
Leiter Fachbereich III
Tel.: 02547 77-128
E-Mail: wolfgang.croner@rosendahl.de