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Hausanschlussleitungen
Hausanschlussleitungen sind gemäß § 2 Ziffer 7 Buchst. b) der Entwässerungssatzung der Gemeinde Rosendahl die Leitungen von der privaten Grundstücksgrenze bis zu dem Gebäude oder dem Ort auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt. Zu den Hausanschlussleitungen gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte des Gebäudes auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt sowie Schächte und Inspektionsöffnungen.
Vereinfacht gesagt führt die Hausanschlussleitung innerhalb des Privatgrundstückes von der Grundstücksgrenze bis zum Haus. Die von der Grundstücksgrenze zum Hauptkanal in der Straße führende Leitungsverbindung nennt man Grundstücksanschluss. Der Grundstücksanschluss gehört zur öffentlichen Abwasseranlage.
Hausanschlussleitungen unterliegen einer besonderen Zustands- und Funktionsprüfung.
Rechtsgrundlagen
Die Entwässerungssatzung der Gemeinde Rosendahl finden Sie unter der Dienstleistung Ortsrecht der Gemeinde Rosendahl.
Zuständige Organisationseinheit
- Kanal- und Straßenbau, Grünanlagen, Spielplätze
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Christoph Wübbelt
stv. Leiter Fachbereich II
Tel: 02547 77-147
E-Mail: christoph.wuebbelt@rosendahl.de
- Frau Christa Thies
Tel: 02547 77-146
E-Mail: christa.thies@rosendahl.de
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Vereinfacht gesagt führt die Hausanschlussleitung innerhalb des Privatgrundstückes von der Grundstücksgrenze bis zum Haus. Die von der Grundstücksgrenze zum Hauptkanal in der Straße führende Leitungsverbindung nennt man Grundstücksanschluss. Der Grundstücksanschluss gehört zur öffentlichen Abwasseranlage.
Hausanschlussleitungen unterliegen einer besonderen Zustands- und Funktionsprüfung.
Rechtsgrundlagen
Die Entwässerungssatzung der Gemeinde Rosendahl finden Sie unter der Dienstleistung Ortsrecht der Gemeinde Rosendahl.
Kanalanschluss, Abwasser https://serviceportal.rosendahl.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/575/showHerr
Christoph
Wübbelt
stv. Leiter Fachbereich II
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Frau
Christa
Thies
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