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Grundstücksteilungen

Um einen Bereich eines Grundstückes grundbuchrechtlich unterschiedlich zu belasten, zu beleihen oder beispielsweise als Baugrundstück zu veräußern, ist eine Teilung zu beantragen. Hierbei wird zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken unterschieden.

Für die Teilung eines unbebauten Grundstücks benötigen Sie keine baubehördliche Genehmigung.

Jede Teilung eines bebauten Grundstücks muss jedoch bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden. Dafür benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung nach § 8 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), die die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften sicherstellt. Hierzu werden zum Beispiel die Erschließung oder die Grenzabstände und vieles mehr überprüft, um die Wahrung der städtebaulichen Ordnung sicherzustellen.

Zuständigkeit:

Für die Erteilung von Teilungsgenehmigungen nach § 7 BauO NRW 2018 für bebaute Grundstücke, die im Gebiet der Gemeinde Rosendahl liegen, ist die Abteilung 63 - Bauen und Wohnen des Kreises Coesfeld zuständig.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Organisationseinheit

Grundstücksteilungen

Um einen Bereich eines Grundstückes grundbuchrechtlich unterschiedlich zu belasten, zu beleihen oder beispielsweise als Baugrundstück zu veräußern, ist eine Teilung zu beantragen. Hierbei wird zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken unterschieden.

Für die Teilung eines unbebauten Grundstücks benötigen Sie keine baubehördliche Genehmigung.

Jede Teilung eines bebauten Grundstücks muss jedoch bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden. Dafür benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung nach § 8 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), die die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften sicherstellt. Hierzu werden zum Beispiel die Erschließung oder die Grenzabstände und vieles mehr überprüft, um die Wahrung der städtebaulichen Ordnung sicherzustellen.

Zuständigkeit:

Für die Erteilung von Teilungsgenehmigungen nach § 7 BauO NRW 2018 für bebaute Grundstücke, die im Gebiet der Gemeinde Rosendahl liegen, ist die Abteilung 63 - Bauen und Wohnen des Kreises Coesfeld zuständig.

Rechtsgrundlagen

Teilungsantrag, Teilung https://serviceportal.rosendahl.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/570/show
Kreisverwaltung Coesfeld
Friedrich-Ebert Str. 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-0
Fax 02541 18-9999