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Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Was ist Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen?

Rehabilitationsmaßnahmen der Eingliederungshilfe sollen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft von jungen Menschen mit seelischer Behinderung fördern.

Der Anspruch ist gesetzlich geregelt und im Wesentlichen an zwei Voraussetzungen gebunden:

  1. Abweichung der seelischen Gesundheit von dem für das entsprechende Lebensalter typischen Zustand, die länger als 6 Monate andauert (Feststellung durch einen Facharzt oder Therapeuten) und
  1.  mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Gerne stehen wir Ihnen für ein Erstberatungsgespräch nach telefonischer Terminvereinbarung zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen:

Zuständige Organisationseinheit

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Was ist Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen?

Rehabilitationsmaßnahmen der Eingliederungshilfe sollen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft von jungen Menschen mit seelischer Behinderung fördern.

Der Anspruch ist gesetzlich geregelt und im Wesentlichen an zwei Voraussetzungen gebunden:

  1. Abweichung der seelischen Gesundheit von dem für das entsprechende Lebensalter typischen Zustand, die länger als 6 Monate andauert (Feststellung durch einen Facharzt oder Therapeuten) und
  1.  mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Gerne stehen wir Ihnen für ein Erstberatungsgespräch nach telefonischer Terminvereinbarung zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen:

Schulassistenz, Seelische Behinderung, Behinderung https://serviceportal.rosendahl.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/533/show
Kreisverwaltung Coesfeld
Friedrich-Ebert Str. 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-0
Fax 02541 18-9999