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Bürgerbeteiligung
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der städtebaulichen Planung ist selbstverständlicher Bestandteil und Voraussetzung einer nachhaltigen Gemeindeentwicklung. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist in den Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) zudem gesetzlich vorgeschrieben.
Dabei ist in diesen Verfahren die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Regel zweistufig angelegt. Die erste Stufe findet zu Beginn der Planungstätigkeit als sogenannte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Erst nach der Ausarbeitung eines konkreten und vom Rat beschlossenen Planentwurfes schließt sich die zweite Stufe der Beteiligung, die öffentliche Auslegung, an.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird in der Regel im Rahmen einer Auslegung der Planunterlagen durchgeführt. Die öffentliche Auslegung bietet darüber hinaus umfassende Möglichkeiten, sich über den Inhalt des betreffenden Bauleitplanes zu informieren und dazu persönlich Stellung zu nehmen. Sie erhalten dabei die Gelegenheit, in einem Zeitraum von mindestens einem Monat alle Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Rosendahl einzusehen. Eine Übersicht der zur Beteiligung anstehenden Bauleitplanverfahren und den direkten Zugriff darauf finden Sie hier:
Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen
Dort erhalten Sie außerdem Informationen, zu welchen anderen städtebaulichen Planungen aktuell eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren besteht auch die Möglichkeit, die jeweiligen Planunterlagen während des betreffenden Zeitraumes zu den Öffnungszeiten im Rathaus einzusehen und dazu Stellung zu nehmen.
Zuständige Organisationseinheit
- Bauleitplanung, Bauanträge, Denkmalschutz
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Sylvia Vilain
Tel: 02547 77-139
E-Mail: sylvia.vilain@rosendahl.de
- Herr Raphael Wiesmann
Leiter Fachbereich II
Tel: 02547 77-142
E-Mail: raphael.wiesmann@rosendahl.de
- Frau Stephanie Schlüter
Tel: 02547 77-138
E-Mail: stephanie.schlueter@rosendahl.de
- Frau Marita Kortüm
Tel: 02547 77-141
E-Mail: marita.kortuem@rosendahl.de
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der städtebaulichen Planung ist selbstverständlicher Bestandteil und Voraussetzung einer nachhaltigen Gemeindeentwicklung. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist in den Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) zudem gesetzlich vorgeschrieben.
Dabei ist in diesen Verfahren die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Regel zweistufig angelegt. Die erste Stufe findet zu Beginn der Planungstätigkeit als sogenannte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Erst nach der Ausarbeitung eines konkreten und vom Rat beschlossenen Planentwurfes schließt sich die zweite Stufe der Beteiligung, die öffentliche Auslegung, an.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird in der Regel im Rahmen einer Auslegung der Planunterlagen durchgeführt. Die öffentliche Auslegung bietet darüber hinaus umfassende Möglichkeiten, sich über den Inhalt des betreffenden Bauleitplanes zu informieren und dazu persönlich Stellung zu nehmen. Sie erhalten dabei die Gelegenheit, in einem Zeitraum von mindestens einem Monat alle Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Rosendahl einzusehen. Eine Übersicht der zur Beteiligung anstehenden Bauleitplanverfahren und den direkten Zugriff darauf finden Sie hier:
Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen
Dort erhalten Sie außerdem Informationen, zu welchen anderen städtebaulichen Planungen aktuell eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren besteht auch die Möglichkeit, die jeweiligen Planunterlagen während des betreffenden Zeitraumes zu den Öffnungszeiten im Rathaus einzusehen und dazu Stellung zu nehmen.
Frau
Sylvia
Vilain
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Herr
Raphael
Wiesmann
Leiter Fachbereich II
126
Frau
Stephanie
Schlüter
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Frau
Marita
Kortüm
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