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Bewohnerparkausweis
Einen Bewohnerparkausweis können Sie persönlich beim Kreis Coesfeld beantragen.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Sie müssen in der Parkzone mit Hauptwohnung gemeldet sein und dort auch wohnen.
- Ihnen darf keine Garage oder kein Stellplatz zur Verfügung stehen.
- Sie müssen Halterin oder Halter des angegebenen Kfz sein oder dieses dauerhaft nutzen.
- Je Haushalt darf nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.
Voraussetzungen
- Sie müsssen in der Parkzone mit Hauptwohnung gemeldet sein und dort auch wohnen.
- Ihnen darf keine Garage oder kein Stellplatz zur Verfügung stehen.
- Sie müssen Halterin oder Halter des angegebenen Kfz sein oder dieses dauerhaft nutzen.
- Je Haushalt darf nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.
Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nutzungsnachweis (nur erforderlich, wenn Fahrzeugnutzer/in nicht mit Antragsteller/in identisch ist)
- Mietvertrag
- alter Bewohnerparkausweis (bei Verlängerung)
Zuständige Organisationseinheit
- Kreisverwaltung Coesfeld
Friedrich-Ebert Str. 7
48653 Coesfeld
E-Mail: info@kreis-coesfeld.de
Bewohnerparkausweis
Einen Bewohnerparkausweis können Sie persönlich beim Kreis Coesfeld beantragen.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Sie müssen in der Parkzone mit Hauptwohnung gemeldet sein und dort auch wohnen.
- Ihnen darf keine Garage oder kein Stellplatz zur Verfügung stehen.
- Sie müssen Halterin oder Halter des angegebenen Kfz sein oder dieses dauerhaft nutzen.
- Je Haushalt darf nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nutzungsnachweis (nur erforderlich, wenn Fahrzeugnutzer/in nicht mit Antragsteller/in identisch ist)
- Mietvertrag
- alter Bewohnerparkausweis (bei Verlängerung)
Kreisverwaltung Coesfeld
001 Friedrich-Ebert Str. 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-0
Fax 02541 18-9999