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Beratung und Unterstützung für die Bereiche Vaterschaftsfeststellung, Unterhaltsansprüche, Personensorge

Bei Fragen melden Sie sich bitte beim Kreis Coesfeld - Jugendamt

Alleinerziehende Elternteile haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge, der Vaterschaftsfeststellung und/oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Diese Beratung/Unterstützung erstreckt sich auf intensive Gespräche und evtl. erstem Schriftverkehr (Vorstufe zur Beistandschaft).

Junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Rechtsgrundlagen 

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Beratung und Unterstützung für die Bereiche Vaterschaftsfeststellung, Unterhaltsansprüche, Personensorge

Bei Fragen melden Sie sich bitte beim Kreis Coesfeld - Jugendamt

Alleinerziehende Elternteile haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge, der Vaterschaftsfeststellung und/oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Diese Beratung/Unterstützung erstreckt sich auf intensive Gespräche und evtl. erstem Schriftverkehr (Vorstufe zur Beistandschaft).

Junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Rechtsgrundlagen 

Vaterschaftsfeststellung, Personensorge https://serviceportal.rosendahl.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/495/show
Standesamt, Friedhof
Hauptstraße 30 48720 Rosendahl

Frau

Sandra

Haase

116

02547 77-112
sandra.haase@rosendahl.de

Frau

Britta

Wagner

118

02547 77-134
britta.wagner@rosendahl.de