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Beratung und Unterstützung für die Bereiche Vaterschaftsfeststellung, Unterhaltsansprüche, Personensorge
Bei Fragen melden Sie sich bitte beim Kreis Coesfeld - Jugendamt
Alleinerziehende Elternteile haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge, der Vaterschaftsfeststellung und/oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Diese Beratung/Unterstützung erstreckt sich auf intensive Gespräche und evtl. erstem Schriftverkehr (Vorstufe zur Beistandschaft).
Junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Standesamt, Friedhof
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Sandra Haase
Tel: 02547 77-112
E-Mail: sandra.haase@rosendahl.de
- Frau Britta Wagner
Tel: 02547 77-134
E-Mail: britta.wagner@rosendahl.de
Bei Fragen melden Sie sich bitte beim Kreis Coesfeld - Jugendamt
Alleinerziehende Elternteile haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge, der Vaterschaftsfeststellung und/oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Diese Beratung/Unterstützung erstreckt sich auf intensive Gespräche und evtl. erstem Schriftverkehr (Vorstufe zur Beistandschaft).
Junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Rechtsgrundlagen
Vaterschaftsfeststellung, Personensorge https://serviceportal.rosendahl.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/495/showFrau
Sandra
Haase
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Frau
Britta
Wagner
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