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Befreiung von der Ausweispflicht
In einigen Fällen können Personen ausnahmsweise von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden. Für folgenden Personenkreis besteht diese Möglichkeit:
- Personen, für die eine Betreuung bestellt ist (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung)
- Personen, die von einem Bevollmächtigten mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden
- Personen, die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis oder der Reisepass ungültig sind.
Hinweis:
Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros.
Unterlagen
- abgelaufenes Ausweisdokument
- evtl. Vollmacht
Kosten
- Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerbüro, Meldewesen, Fundbüro
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Silke Terhörst
Tel: 02547 77-129
E-Mail: buergerbuero@rosendahl.de
- Herr Jona Klar
Tel: 02547 77-130
E-Mail: jona.klar@rosendahl.de
- Frau Petra Herick-Beumer
Tel: 02547 77-130
E-Mail: buergerbuero@rosendahl.de
In einigen Fällen können Personen ausnahmsweise von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden. Für folgenden Personenkreis besteht diese Möglichkeit:
- Personen, für die eine Betreuung bestellt ist (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung)
- Personen, die von einem Bevollmächtigten mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden
- Personen, die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis oder der Reisepass ungültig sind.
Hinweis:
Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros.
- abgelaufenes Ausweisdokument
- evtl. Vollmacht
- Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.
Frau
Silke
Terhörst
116
Herr
Jona
Klar
116
Frau
Petra
Herick-Beumer
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