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Amtliche Beglaubigung

Grundsätzlich können Schriftstücke amtlich beglaubigt werden, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.

Eine Kopie darf nicht beglaubigt werden, wenn der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist.

Es ist nicht möglich, private Schriftstücke für eine private Verwendung amtlich zu beglaubigen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an einen Notar.

Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

  • Original und Kopie des zu beglaubigenden Dokuments

Kosten

Gebühren:

  • 2,00 EUR pro Beglaubigung

Gebührenfrei sind:

  • Beglaubigungen zur Vorlage bei hochschulstart.de (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) unter bestimmten Voraussetzungen in angemessenem Umfang
  • Beglaubigung zur Vorlage bei Fachhochschulen oder Universitäten unter bestimmen Voraussetzungen in angemessenem Umfang
  • Beglaubigungen für Rentenzwecke
  • Beglaubigungen bei Schülern (für Bewerbungszwecke)

Die Gebührenfreiheit gilt nur für Rosendahler/innen.

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Amtliche Beglaubigung

Grundsätzlich können Schriftstücke amtlich beglaubigt werden, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.

Eine Kopie darf nicht beglaubigt werden, wenn der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist.

Es ist nicht möglich, private Schriftstücke für eine private Verwendung amtlich zu beglaubigen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an einen Notar.

Rechtsgrundlagen 

  • Original und Kopie des zu beglaubigenden Dokuments

Gebühren:

  • 2,00 EUR pro Beglaubigung

Gebührenfrei sind:

  • Beglaubigungen zur Vorlage bei hochschulstart.de (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) unter bestimmten Voraussetzungen in angemessenem Umfang
  • Beglaubigung zur Vorlage bei Fachhochschulen oder Universitäten unter bestimmen Voraussetzungen in angemessenem Umfang
  • Beglaubigungen für Rentenzwecke
  • Beglaubigungen bei Schülern (für Bewerbungszwecke)

Die Gebührenfreiheit gilt nur für Rosendahler/innen.

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Bürgerbüro, Meldewesen, Fundbüro
Hauptstraße 30 48720 Rosendahl

Frau

Silke

Terhörst

116

02547 77-129
buergerbuero@rosendahl.de

Herr

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Klar

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02547 77-130
jona.klar@rosendahl.de

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Herick-Beumer

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