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Anschriftenänderung im Fahrzeugschein

Auf Grund der gesetzlichen Vorschriften muss in Ihrem Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I stets Ihre aktuelle Anschrift eingetragen sein. Nach einem Wohnungswechsel sind Sie verpflichtet, innerhalb einer Woche Ihren Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I zwecks Anschriftenänderung vorzulegen. Wenn Sie nach Rosendahl zuziehen und vorher nicht im Kreisgebiet Coesfeld gemeldet waren, müssen Sie dieses bei der Zulassungsbehörde des Kreises Coesfeld erledigen. 

Sollten Sie innerhalb Rosendahls umgezogen oder aus einer anderen Stadt/Gemeinde innerhalb des Kreisgebietes Coesfeld zugezogen sein, können Sie die Anschriftenänderung zusammen mit Ihrer Ummeldung bzw. Anmeldung im hiesigen Bürgerbüro vornehmen lassen.

Sofern sich Ihr Name geändert hat, ist dieses auch auf dem Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I zu ändern. Dieses können Sie ebenfalls bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld erledigen, nicht aber im Bürgerbüro der Gemeinde Rosendahl.

Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass
  • Fahrzeugschein

Weitere Informationen

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Anschriftenänderung im Fahrzeugschein

Auf Grund der gesetzlichen Vorschriften muss in Ihrem Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I stets Ihre aktuelle Anschrift eingetragen sein. Nach einem Wohnungswechsel sind Sie verpflichtet, innerhalb einer Woche Ihren Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I zwecks Anschriftenänderung vorzulegen. Wenn Sie nach Rosendahl zuziehen und vorher nicht im Kreisgebiet Coesfeld gemeldet waren, müssen Sie dieses bei der Zulassungsbehörde des Kreises Coesfeld erledigen. 

Sollten Sie innerhalb Rosendahls umgezogen oder aus einer anderen Stadt/Gemeinde innerhalb des Kreisgebietes Coesfeld zugezogen sein, können Sie die Anschriftenänderung zusammen mit Ihrer Ummeldung bzw. Anmeldung im hiesigen Bürgerbüro vornehmen lassen.

Sofern sich Ihr Name geändert hat, ist dieses auch auf dem Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I zu ändern. Dieses können Sie ebenfalls bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld erledigen, nicht aber im Bürgerbüro der Gemeinde Rosendahl.

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  • Fahrzeugschein
Kfz-Schein-Änderung https://serviceportal.rosendahl.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/472/show
Bürgerbüro, Meldewesen, Fundbüro
Hauptstraße 30 48720 Rosendahl

Frau

Silke

Terhörst

116

02547 77-129
buergerbuero@rosendahl.de

Herr

Jona

Klar

116

02547 77-130
jona.klar@rosendahl.de

Frau

Petra

Herick-Beumer

116

02547 77-130
buergerbuero@rosendahl.de