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Anschriftenänderung im Fahrzeugschein
Auf Grund der gesetzlichen Vorschriften muss in Ihrem Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I stets Ihre aktuelle Anschrift eingetragen sein. Nach einem Wohnungswechsel sind Sie verpflichtet, innerhalb einer Woche Ihren Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I zwecks Anschriftenänderung vorzulegen. Wenn Sie nach Rosendahl zuziehen und vorher nicht im Kreisgebiet Coesfeld gemeldet waren, müssen Sie dieses bei der Zulassungsbehörde des Kreises Coesfeld erledigen.
Sollten Sie innerhalb Rosendahls umgezogen oder aus einer anderen Stadt/Gemeinde innerhalb des Kreisgebietes Coesfeld zugezogen sein, können Sie die Anschriftenänderung zusammen mit Ihrer Ummeldung bzw. Anmeldung im hiesigen Bürgerbüro vornehmen lassen.
Sofern sich Ihr Name geändert hat, ist dieses auch auf dem Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I zu ändern. Dieses können Sie ebenfalls bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld erledigen, nicht aber im Bürgerbüro der Gemeinde Rosendahl.
Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
- Fahrzeugschein
Weitere Informationen
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerbüro, Meldewesen, Fundbüro
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Silke Terhörst
Tel: 02547 77-129
E-Mail: buergerbuero@rosendahl.de
- Herr Jona Klar
Tel: 02547 77-130
E-Mail: jona.klar@rosendahl.de
- Frau Petra Herick-Beumer
Tel: 02547 77-130
E-Mail: buergerbuero@rosendahl.de
Auf Grund der gesetzlichen Vorschriften muss in Ihrem Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I stets Ihre aktuelle Anschrift eingetragen sein. Nach einem Wohnungswechsel sind Sie verpflichtet, innerhalb einer Woche Ihren Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I zwecks Anschriftenänderung vorzulegen. Wenn Sie nach Rosendahl zuziehen und vorher nicht im Kreisgebiet Coesfeld gemeldet waren, müssen Sie dieses bei der Zulassungsbehörde des Kreises Coesfeld erledigen.
Sollten Sie innerhalb Rosendahls umgezogen oder aus einer anderen Stadt/Gemeinde innerhalb des Kreisgebietes Coesfeld zugezogen sein, können Sie die Anschriftenänderung zusammen mit Ihrer Ummeldung bzw. Anmeldung im hiesigen Bürgerbüro vornehmen lassen.
Sofern sich Ihr Name geändert hat, ist dieses auch auf dem Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I zu ändern. Dieses können Sie ebenfalls bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld erledigen, nicht aber im Bürgerbüro der Gemeinde Rosendahl.
- Personalausweis/Reisepass
- Fahrzeugschein
Frau
Silke
Terhörst
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Herr
Jona
Klar
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Frau
Petra
Herick-Beumer
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