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Abfallentsorgungsgebühren
Bei der Abfallentsorgungsgebühr handelt es sich um eine Jahresgebühr. Die je Grundstück zu zahlende Gebühr ergibt sich aus Anzahl und Größe der bereitgestellten Müllgefäße.
Bei der Abfallentsorgungsgebühr handelt es sich um eine Jahresgebühr. Die je Grundstück zu zahlende Gebühr ergibt sich aus Anzahl und Größe der bereitgestellten Müllgefäße.
Für die Anlieferungen auf dem Wertstoffhof, die Entsorgung von Grünabfällen usw. werden keine separaten Gebühren berechnet. Die anfallenden Kosten sind in den vorgenannten Gebühren eingerechnet. Ausgenommen hiervon sind Altholz, Baumischabfälle, Bauschutt, Gartenabfälle und Restmüll.
Rechtsgrundlagen:
- Satzung über die Abfallentsorgung
- Satzung über Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung
- Kommunalabgabengesetz für das Land NRW
- Gemeindeordnung NRW
Unterlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Wasserversorgung
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Elke Berger
Tel: 02547 77-226
E-Mail: elke.berger@rosendahl.de
- Frau Magdalena Paschert
Tel: 02547 77-248
E-Mail: magdalena.paschert@rosendahl.de
Bei der Abfallentsorgungsgebühr handelt es sich um eine Jahresgebühr. Die je Grundstück zu zahlende Gebühr ergibt sich aus Anzahl und Größe der bereitgestellten Müllgefäße.
Für die Anlieferungen auf dem Wertstoffhof, die Entsorgung von Grünabfällen usw. werden keine separaten Gebühren berechnet. Die anfallenden Kosten sind in den vorgenannten Gebühren eingerechnet. Ausgenommen hiervon sind Altholz, Baumischabfälle, Bauschutt, Gartenabfälle und Restmüll.
Rechtsgrundlagen:
- Satzung über die Abfallentsorgung
- Satzung über Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung
- Kommunalabgabengesetz für das Land NRW
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Frau
Elke
Berger
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Frau
Magdalena
Paschert
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