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Unterschriftsbeglaubigungen
Das Team des Bürgerbüros kann auch Unterschriften beglaubigen, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer Behörde vorzulegen ist.
Dies gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (nach § 129 BGB).
Dies gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (nach § 129 BGB).
Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
- Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu leisten und anschließend amtlich zu beglaubigen ist
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerbüro, Meldewesen, Fundbüro
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Silke Terhörst
Tel: 02547 77-129
E-Mail: buergerbuero@rosendahl.de
- Frau Petra Herick-Beumer
Tel: 02547 77-130
E-Mail: buergerbuero@rosendahl.de
Unterschriftsbeglaubigungen Das Team des Bürgerbüros kann auch Unterschriften beglaubigen, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer Behörde vorzulegen ist.
Dies gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (nach § 129 BGB).
Dies gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (nach § 129 BGB).
- Personalausweis/Reisepass
- Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu leisten und anschließend amtlich zu beglaubigen ist
Bürgerbüro, Meldewesen, Fundbüro
001 Hauptstraße 30 48720 Rosendahl
Frau
Silke
Terhörst
116
02547 77-129
buergerbuero@rosendahl.de
Frau
Petra
Herick-Beumer
116
02547 77-130
buergerbuero@rosendahl.de