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Lebenspartnerschaft: Umwandlung
Durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Ehe für Alle) wurde gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit eröffnet, eine gleichgeschlechtliche Ehe mit den gleichen Rechten und Pflichten verschiedengeschlechtlicher Ehen einzugehen.
Neubegründungen von Lebenspartnerschaften sind daher ab dem 01.10.2017 in Deutschland nicht mehr möglich.
Dennoch ist die Nachbeurkundung einer Lebenspartnerschaft möglich, die im Ausland begründet wurde.
Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft
Eine begründete und noch bestehende Lebenspartnerschaft kann grundsätzlich in eine Ehe umgewandelt werden.
Sollten Sie zur Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft Fragen haben, sind wir gerne bereit, diese zu beantworten.
Voraussetzungen
- eine bestehende Lebenspartnerschaft
Unterlagen
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Personalausweis / Reisepass
- erweiterte Meldebescheinigung
Zuständige Organisationseinheit
- Standesamt, Friedhof
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Sandra Haase
Tel: 02547 77-112
E-Mail: sandra.haase@rosendahl.de
- Frau Britta Wagner
Tel: 02547 77-134
E-Mail: britta.wagner@rosendahl.de
Durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Ehe für Alle) wurde gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit eröffnet, eine gleichgeschlechtliche Ehe mit den gleichen Rechten und Pflichten verschiedengeschlechtlicher Ehen einzugehen.
Neubegründungen von Lebenspartnerschaften sind daher ab dem 01.10.2017 in Deutschland nicht mehr möglich.
Dennoch ist die Nachbeurkundung einer Lebenspartnerschaft möglich, die im Ausland begründet wurde.
Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft
Eine begründete und noch bestehende Lebenspartnerschaft kann grundsätzlich in eine Ehe umgewandelt werden.
Sollten Sie zur Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft Fragen haben, sind wir gerne bereit, diese zu beantworten.
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- erweiterte Meldebescheinigung
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