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Beurkundungen

Im Jugendamt des Kreises Coesfeld können Sie folgende Beurkundungen vornehmen lassen:

  • Sorgeerklärungen (gemeinsames Sorgerecht) (auch vor der Geburt möglich)
  • Verpflichtung zum Unterhalt / Abänderung von Unterhaltsverpflichtungen für Kinder bis zum 21. Lebensjahr

Diese beiden Beurkundungen können Sie auch im Standesamt der Gemeinde Rosendahl vornehmen lassen:

  • Vaterschaftsanerkennung (auch vor der Geburt möglich)
  • Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung (auch vor der Geburt möglich)
Sollten Sie andere als die hier aufgeführten Beurkundungen vornehmen lassen wollen, erkundigen Sie sich bitte vorab, ob diese Beurkundungen im Standesamt der Gemeinde Rosendahl möglich sind.

Für die Beurkundungen ist die persönliche Anwesenheit aller Beteiligten erforderlich. Die Beteiligten müssen sich durch Vorlage eines Lichtbildausweises identifizieren können.

Sollten Sie nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, ist ein/e DolmetscherIn erforderlich. Die/der DolmetscherIn darf mit den Beteiligten weder verwandt noch verschwägert sein und muss sich ebenfalls ausweisen können.

Aus diesen Gründen ist die Vereinbarung eines Gesprächstermins erforderlich!

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

  • persönliche Anwesenheit aller Beteiligten
  • Lichtbildausweis

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Beurkundungen

Im Jugendamt des Kreises Coesfeld können Sie folgende Beurkundungen vornehmen lassen:

  • Sorgeerklärungen (gemeinsames Sorgerecht) (auch vor der Geburt möglich)
  • Verpflichtung zum Unterhalt / Abänderung von Unterhaltsverpflichtungen für Kinder bis zum 21. Lebensjahr

Diese beiden Beurkundungen können Sie auch im Standesamt der Gemeinde Rosendahl vornehmen lassen:

  • Vaterschaftsanerkennung (auch vor der Geburt möglich)
  • Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung (auch vor der Geburt möglich)
Sollten Sie andere als die hier aufgeführten Beurkundungen vornehmen lassen wollen, erkundigen Sie sich bitte vorab, ob diese Beurkundungen im Standesamt der Gemeinde Rosendahl möglich sind.

Für die Beurkundungen ist die persönliche Anwesenheit aller Beteiligten erforderlich. Die Beteiligten müssen sich durch Vorlage eines Lichtbildausweises identifizieren können.

Sollten Sie nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, ist ein/e DolmetscherIn erforderlich. Die/der DolmetscherIn darf mit den Beteiligten weder verwandt noch verschwägert sein und muss sich ebenfalls ausweisen können.

Aus diesen Gründen ist die Vereinbarung eines Gesprächstermins erforderlich!

Rechtsgrundlagen

Urkundspersonen des Jugendamtes, Vaterschaftsanerkennung https://serviceportal.rosendahl.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/419/show
Standesamt, Friedhof
Hauptstraße 30 48720 Rosendahl

Frau

Sandra

Haase

116

02547 77-112
sandra.haase@rosendahl.de

Frau

Britta

Wagner

118

02547 77-134
britta.wagner@rosendahl.de