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Beurkundungen
Im Jugendamt des Kreises Coesfeld können Sie folgende Beurkundungen vornehmen lassen:
- Sorgeerklärungen (gemeinsames Sorgerecht) (auch vor der Geburt möglich)
- Verpflichtung zum Unterhalt / Abänderung von Unterhaltsverpflichtungen für Kinder bis zum 21. Lebensjahr
Diese beiden Beurkundungen können Sie auch im Standesamt der Gemeinde Rosendahl vornehmen lassen:
- Vaterschaftsanerkennung (auch vor der Geburt möglich)
- Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung (auch vor der Geburt möglich)
Für die Beurkundungen ist die persönliche Anwesenheit aller Beteiligten erforderlich. Die Beteiligten müssen sich durch Vorlage eines Lichtbildausweises identifizieren können.
Sollten Sie nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, ist ein/e DolmetscherIn erforderlich. Die/der DolmetscherIn darf mit den Beteiligten weder verwandt noch verschwägert sein und muss sich ebenfalls ausweisen können.
Aus diesen Gründen ist die Vereinbarung eines Gesprächstermins erforderlich!
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
- persönliche Anwesenheit aller Beteiligten
- Lichtbildausweis
Zuständige Organisationseinheit
- Standesamt, Friedhof
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Sandra Haase
Tel: 02547 77-112
E-Mail: sandra.haase@rosendahl.de
- Frau Britta Wagner
Tel: 02547 77-134
E-Mail: britta.wagner@rosendahl.de
Im Jugendamt des Kreises Coesfeld können Sie folgende Beurkundungen vornehmen lassen:
- Sorgeerklärungen (gemeinsames Sorgerecht) (auch vor der Geburt möglich)
- Verpflichtung zum Unterhalt / Abänderung von Unterhaltsverpflichtungen für Kinder bis zum 21. Lebensjahr
Diese beiden Beurkundungen können Sie auch im Standesamt der Gemeinde Rosendahl vornehmen lassen:
- Vaterschaftsanerkennung (auch vor der Geburt möglich)
- Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung (auch vor der Geburt möglich)
Für die Beurkundungen ist die persönliche Anwesenheit aller Beteiligten erforderlich. Die Beteiligten müssen sich durch Vorlage eines Lichtbildausweises identifizieren können.
Sollten Sie nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, ist ein/e DolmetscherIn erforderlich. Die/der DolmetscherIn darf mit den Beteiligten weder verwandt noch verschwägert sein und muss sich ebenfalls ausweisen können.
Aus diesen Gründen ist die Vereinbarung eines Gesprächstermins erforderlich!
Rechtsgrundlagen
Urkundspersonen des Jugendamtes, Vaterschaftsanerkennung https://serviceportal.rosendahl.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/419/showFrau
Sandra
Haase
116
Frau
Britta
Wagner
118