BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Sorgeerklärung

Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie eine Sorgeerklärung abgeben, um das Sorgerecht gemeinsam auszuüben.

Dazu müssen die Elternteile nicht zusammenleben.

Die Sorgeerklärung kann gegenüber der Urkundsperson des Fachbereiches Ordnung und Soziales oder bei einem Notar abgegeben werden und wird öffentlich beurkundet. Will ein Elternteil später die Alleinsorge übernehmen, muss das Familiengericht entscheiden.

Geben die Eltern keine Sorgeerklärung ab und sind sie nicht miteinander verheiratet, so hat die Mutter die elterliche Sorge allein. Zum Nachweis des alleinigen Sorgerechts kann die Mutter eine schriftliche Auskunft des zuständigen Jugendamtes verlangen (Negativbescheinigung).

Zuständige Organisationseinheit

Sorgeerklärung

Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie eine Sorgeerklärung abgeben, um das Sorgerecht gemeinsam auszuüben.

Dazu müssen die Elternteile nicht zusammenleben.

Die Sorgeerklärung kann gegenüber der Urkundsperson des Fachbereiches Ordnung und Soziales oder bei einem Notar abgegeben werden und wird öffentlich beurkundet. Will ein Elternteil später die Alleinsorge übernehmen, muss das Familiengericht entscheiden.

Geben die Eltern keine Sorgeerklärung ab und sind sie nicht miteinander verheiratet, so hat die Mutter die elterliche Sorge allein. Zum Nachweis des alleinigen Sorgerechts kann die Mutter eine schriftliche Auskunft des zuständigen Jugendamtes verlangen (Negativbescheinigung).

Gemeinsames Sorgerecht, Negativbescheinigung https://serviceportal.rosendahl.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/418/show
Kreisverwaltung Coesfeld
Friedrich-Ebert Str. 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-0
Fax 02541 18-9999