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Wasser- und Bodenverbandsgebühren
Für die Unterhaltung der Fließgewässer zweiter Ordnung zahlt die Gemeinde Rosendahl jährliche Beiträge an die Wasser- und Bodenverbände. Es handelt sich um folgende Wasser- und Bodenverbände:
- Wasser- und Bodenverband Dinkel für das Gewässer Dinkel und deren Nebengewässer
- Wasser- und Bodenverband Mittlere Berkel für die Gewässer Berkel, Varlarer Mühlenbach und deren Nebengewässer
- Wasser- und Bodenverband Untere Berkel und das Gewässer Berkel und deren Nebengewässer
- Wasser- und Bodenverband Vechte für das Gewässer Vechte und deren Nebengewässer
Nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes und des Kommunalabgabegesetzes NRW hat die Gemeinde Rosendahl diese Beiträge und die ihr durch Erhebung und Ermittlung der Grundlagen für die Erhebung entstehenden Personal- und Sachkosten als Gebühren auf die Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet dieser Gewässer umzulegen.
Nähere Einzelheiten hierzu und zur konkreten Höhe der von Ihnen zu zahlenden Gebühren können Sie Ihrem Grundbesitzabgabebescheid oder der Satzung der Gemeinde Rosendahl über die Höhe der Gewässergebühren (siehe Rechtsgrundlagen) entnehmen.
Rechtsgrundlagen
- Satzung der Gemeinde Rosendahl zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen AbfallentsorgungLandeswassergesetz NRW
- Wasserhaushaltsgesetz des Bundes
- Ordnungswidrigkeitengesetz
- Kommunalabgabengesetz für das Land NRW
- Gemeindeordnung NRW
Zuständige Organisationseinheit
- Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Wasserversorgung
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Elke Berger
Tel: 02547 77-226
E-Mail: elke.berger@rosendahl.de
- Herr Ingo Hölker
Tel: 02547 77-248
E-Mail: ingo.hoelker@rosendahl.de
Für die Unterhaltung der Fließgewässer zweiter Ordnung zahlt die Gemeinde Rosendahl jährliche Beiträge an die Wasser- und Bodenverbände. Es handelt sich um folgende Wasser- und Bodenverbände:
- Wasser- und Bodenverband Dinkel für das Gewässer Dinkel und deren Nebengewässer
- Wasser- und Bodenverband Mittlere Berkel für die Gewässer Berkel, Varlarer Mühlenbach und deren Nebengewässer
- Wasser- und Bodenverband Untere Berkel und das Gewässer Berkel und deren Nebengewässer
- Wasser- und Bodenverband Vechte für das Gewässer Vechte und deren Nebengewässer
Nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes und des Kommunalabgabegesetzes NRW hat die Gemeinde Rosendahl diese Beiträge und die ihr durch Erhebung und Ermittlung der Grundlagen für die Erhebung entstehenden Personal- und Sachkosten als Gebühren auf die Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet dieser Gewässer umzulegen.
Nähere Einzelheiten hierzu und zur konkreten Höhe der von Ihnen zu zahlenden Gebühren können Sie Ihrem Grundbesitzabgabebescheid oder der Satzung der Gemeinde Rosendahl über die Höhe der Gewässergebühren (siehe Rechtsgrundlagen) entnehmen.
Rechtsgrundlagen
- Satzung der Gemeinde Rosendahl zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen AbfallentsorgungLandeswassergesetz NRW
- Wasserhaushaltsgesetz des Bundes
- Ordnungswidrigkeitengesetz
- Kommunalabgabengesetz für das Land NRW
- Gemeindeordnung NRW
Frau
Elke
Berger
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Herr
Ingo
Hölker
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