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Bebauungsplan
Bebauungspläne werden durch den Rat der Gemeinde Rosendahl für räumlich begrenzte Bereiche des Gemeindegebietes als Satzung beschlossen und enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen zur baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke. Die im Bebauungsplan enthaltenen Regelungen sind von jedermann bei allen Bauvorhaben und anderen städtebaulich relevanten Grundstücksnutzungen zu beachten. Bebauungspläne werden daher auch als verbindliche Bauleitpläne bezeichnet. Sie sind inhaltlich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln.
Rechtliche Grundlage der Bebauungspläne ist das Baugesetzbuch (BauGB). Danach sind Bebauungspläne aufzustellen, zu ändern oder aufzuheben, sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. In der Praxis betrifft dies im Wesentlichen die Entwicklung neuer Baugebiete oder die Schaffung des erforderlichen Baurechts, u. a. für die Ansiedlung bestimmter Einzelhandels- und Gewerbebetriebe oder für die Nachverdichtung und Erneuerung bestehender Baugebiete.
Das BauGB trifft darüber hinaus auch Regelungen zum Verfahren für die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen und deren zulässigen Inhalt. Ergänzend gelten für die Festsetzungen des Bebauungsplanes die Bestimmungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie für die zeichnerische Form des Planes die Vorschriften der Planzeichenverordnung (PlanzV).
Die Durchführung der Bauleitplanverfahren liegt nach den gesetzlichen Bestimmungen in der alleinigen Verantwortung der Gemeinde. Bestimmte Aufgaben der Bauleitplanung können jedoch auf der Grundlage städtebaulicher Verträge auch von privaten Investoren übernommen werden. Daneben sieht das BauGB eine private Beteiligung an der Bauleitplanung in der Form sogenannter Vorhaben- und Erschließungspläne sowie Vorhabenbezogener Bebauungspläne vor.
Aufstellungs- und Änderungsverfahren, für die aktuell eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird, finden Sie bei den aktuellen Bauleitplanverfahren.
Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Rosendahl können im GIS (GeoInformationsSystem) des Kreises Coesfeld eingesehen werden. Inhaltliche Auskünfte dazu erteilt die Gemeinde Rosendahl.
Für Bauvorhaben in den Bereichen der Gemeinde Rosendahl, für die kein Bebauungsplan besteht, gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) und des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich).
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen
Zuständige Organisationseinheit
- Bauleitplanung, Bauanträge, Denkmalschutz
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Sylvia Vilain
Tel: 02547 77-139
E-Mail: sylvia.vilain@rosendahl.de
- Herr Raphael Wiesmann
Leiter Fachbereich II
Tel: 02547 77-142
E-Mail: raphael.wiesmann@rosendahl.de
- Frau Stephanie Schlüter
Tel: 02547 77-138
E-Mail: stephanie.schlueter@rosendahl.de
- Frau Marita Kortüm
Tel: 02547 77-141
E-Mail: marita.kortuem@rosendahl.de
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Bebauungspläne werden durch den Rat der Gemeinde Rosendahl für räumlich begrenzte Bereiche des Gemeindegebietes als Satzung beschlossen und enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen zur baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke. Die im Bebauungsplan enthaltenen Regelungen sind von jedermann bei allen Bauvorhaben und anderen städtebaulich relevanten Grundstücksnutzungen zu beachten. Bebauungspläne werden daher auch als verbindliche Bauleitpläne bezeichnet. Sie sind inhaltlich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln.
Rechtliche Grundlage der Bebauungspläne ist das Baugesetzbuch (BauGB). Danach sind Bebauungspläne aufzustellen, zu ändern oder aufzuheben, sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. In der Praxis betrifft dies im Wesentlichen die Entwicklung neuer Baugebiete oder die Schaffung des erforderlichen Baurechts, u. a. für die Ansiedlung bestimmter Einzelhandels- und Gewerbebetriebe oder für die Nachverdichtung und Erneuerung bestehender Baugebiete.
Das BauGB trifft darüber hinaus auch Regelungen zum Verfahren für die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen und deren zulässigen Inhalt. Ergänzend gelten für die Festsetzungen des Bebauungsplanes die Bestimmungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie für die zeichnerische Form des Planes die Vorschriften der Planzeichenverordnung (PlanzV).
Die Durchführung der Bauleitplanverfahren liegt nach den gesetzlichen Bestimmungen in der alleinigen Verantwortung der Gemeinde. Bestimmte Aufgaben der Bauleitplanung können jedoch auf der Grundlage städtebaulicher Verträge auch von privaten Investoren übernommen werden. Daneben sieht das BauGB eine private Beteiligung an der Bauleitplanung in der Form sogenannter Vorhaben- und Erschließungspläne sowie Vorhabenbezogener Bebauungspläne vor.
Aufstellungs- und Änderungsverfahren, für die aktuell eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird, finden Sie bei den aktuellen Bauleitplanverfahren.
Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Rosendahl können im GIS (GeoInformationsSystem) des Kreises Coesfeld eingesehen werden. Inhaltliche Auskünfte dazu erteilt die Gemeinde Rosendahl.
Für Bauvorhaben in den Bereichen der Gemeinde Rosendahl, für die kein Bebauungsplan besteht, gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) und des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich).
Rechtsgrundlagen
Bebaubarkeit, BPlan https://serviceportal.rosendahl.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/390/showFrau
Sylvia
Vilain
127
Herr
Raphael
Wiesmann
Leiter Fachbereich II
126
Frau
Stephanie
Schlüter
127
Frau
Marita
Kortüm
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