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Förderung der freiwilligen Rückkehr

Durch die Bundesregierung und die Bundesländer wird die freiwillige Rückkehr in das Heimatland oder die Weiterwanderung in ein Drittland finanziell durch das REAG/GARP-Programm unterstützt.

REAG: Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany

GARP: Gouvernment Assistent Repatriation Programme

Beauftragt mit der Durchführung wurde IOM ( International Organization for Migration).

IOM
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Tel.: 0911/43000
E-Mail: IOM-Germany@iom.int

Das REAG/GARP-Programm ist ein humanitäres Hilfsprogramm. Es fördert die freiwillige Rückkehr und Weiterwanderung, bietet Starthilfen und dient der Steuerung von Migrationsbewegungen.

Wer kann die REAG/GARP-Hilfe in Anspruch nehmen?

  • Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG
  • Anerkannte Flüchtlinge
  • Ausländer, denen der Aufenthalt aus völkerrechtlichen, politischen oder humanitären Gründen gewährt worden ist
  • Opfer von Zwangsprostitution oder Menschenhandel

Unterlagen

Dem REAG/GARP-Antrag müssen folgende Dokumente beigefügt werden:

  • Kopie eines Einreisedokuments (Reisepass oder Passersatzpapier)
  • Gegebenenfalls eine Kopie des Transitvisums, wenn ein Land im Transit bereist wird
  • Visum für Weiterwanderer, die in einen Drittstaat reisen
  • Kopie des gültigen Aufenthaltsdokuments (Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltsbefugnis) oder einer Duldung bzw. Grenzübertrittsbescheinigung

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Förderung der freiwilligen Rückkehr

Durch die Bundesregierung und die Bundesländer wird die freiwillige Rückkehr in das Heimatland oder die Weiterwanderung in ein Drittland finanziell durch das REAG/GARP-Programm unterstützt.

REAG: Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany

GARP: Gouvernment Assistent Repatriation Programme

Beauftragt mit der Durchführung wurde IOM ( International Organization for Migration).

IOM
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Tel.: 0911/43000
E-Mail: IOM-Germany@iom.int

Das REAG/GARP-Programm ist ein humanitäres Hilfsprogramm. Es fördert die freiwillige Rückkehr und Weiterwanderung, bietet Starthilfen und dient der Steuerung von Migrationsbewegungen.

Wer kann die REAG/GARP-Hilfe in Anspruch nehmen?

  • Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG
  • Anerkannte Flüchtlinge
  • Ausländer, denen der Aufenthalt aus völkerrechtlichen, politischen oder humanitären Gründen gewährt worden ist
  • Opfer von Zwangsprostitution oder Menschenhandel

Dem REAG/GARP-Antrag müssen folgende Dokumente beigefügt werden:

  • Kopie eines Einreisedokuments (Reisepass oder Passersatzpapier)
  • Gegebenenfalls eine Kopie des Transitvisums, wenn ein Land im Transit bereist wird
  • Visum für Weiterwanderer, die in einen Drittstaat reisen
  • Kopie des gültigen Aufenthaltsdokuments (Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltsbefugnis) oder einer Duldung bzw. Grenzübertrittsbescheinigung
Asyl, Flüchtlinge, Ausländer https://serviceportal.rosendahl.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/374/show
Asyl, Flüchtlingsarbeit
Hauptstraße 30 48720 Rosendahl

Herr

Hannes

Döking

106

02547 77-118
hannes.doeking@rosendahl.de