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Zufahrten zu Grundstücken
Generell werden in der Straßenplanung die Zufahrten zu privaten Grundstücken gemäß rechtskräftigem Bebauungsplan angelegt. Die nachträgliche Herstellung von Grundstückszufahrten, Bordsteinabsenkungen, Veränderungen des Gehweges auf privates Verlangen usw. bedingen in der Regel einen Eingriff in den Straßenkörper.
Dafür ist eine Zustimmung des Straßenbaulastträgers notwendig, bei der die Vorgaben für eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Ausführung gegeben werden. Die Leistungen haben im Auftrag und zu Lasten des Antragstellers/der Antragstellerin zu erfolgen.
Bei Rückfragen stehen Ihnen Herr Wübbelt und Frau Brambrink zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- formloser Antrag mit möglichst genauer Ortsbeschreibung (Ortsteil, Straße, Hausnummer, Flurkartenauszug)
Zuständige Organisationseinheit
- Kanal- und Straßenbau, Grünanlagen, Spielplätze
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Christoph Wübbelt
stv. Leiter Fachbereich II
Tel: 02547 77-147
E-Mail: christoph.wuebbelt@rosendahl.de
- Frau Eva-Maria Brambrink
Tel: 02547 77-140
E-Mail: eva.brambrink@rosendahl.de
Generell werden in der Straßenplanung die Zufahrten zu privaten Grundstücken gemäß rechtskräftigem Bebauungsplan angelegt. Die nachträgliche Herstellung von Grundstückszufahrten, Bordsteinabsenkungen, Veränderungen des Gehweges auf privates Verlangen usw. bedingen in der Regel einen Eingriff in den Straßenkörper.
Dafür ist eine Zustimmung des Straßenbaulastträgers notwendig, bei der die Vorgaben für eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Ausführung gegeben werden. Die Leistungen haben im Auftrag und zu Lasten des Antragstellers/der Antragstellerin zu erfolgen.
Bei Rückfragen stehen Ihnen Herr Wübbelt und Frau Brambrink zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
- formloser Antrag mit möglichst genauer Ortsbeschreibung (Ortsteil, Straße, Hausnummer, Flurkartenauszug)
Herr
Christoph
Wübbelt
stv. Leiter Fachbereich II
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Frau
Eva-Maria
Brambrink
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