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Vergnügungssteuer
Wer ist Steuerschuldner?
Steuerschuldner ist der Halter der Apparate (Aufsteller).
In welcher Form wird die Vergnügungssteuer erhoben?
Die Steuer wird als Pauschsteuer erhoben. Die Pauschsteuer für das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten wird nach deren Anzahl erhoben. Bei Geldspielgeräten erfolgt die Besteuerung auf der Basis des Spieleinsatzes.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Steuern, Abgaben, Wassergeld
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Elke Berger
Tel: 02547 77-226
E-Mail: elke.berger@rosendahl.de
- Herr Ingo Hölker
Tel: 02547 77-248
E-Mail: ingo.hoelker@rosendahl.de
Vergnügungssteuer
Wer ist Steuerschuldner?
Steuerschuldner ist der Halter der Apparate (Aufsteller).
In welcher Form wird die Vergnügungssteuer erhoben?
Die Steuer wird als Pauschsteuer erhoben. Die Pauschsteuer für das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten wird nach deren Anzahl erhoben. Bei Geldspielgeräten erfolgt die Besteuerung auf der Basis des Spieleinsatzes.
Rechtsgrundlagen
https://serviceportal.rosendahl.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/359/show Steuern, Abgaben, Wassergeld
001 Hauptstraße 30 48720 Rosendahl
Frau
Elke
Berger
218
02547 77-226
elke.berger@rosendahl.de
Herr
Ingo
Hölker
229
02547 77-248
ingo.hoelker@rosendahl.de