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Kostenbeitrag für stationäre und teilstationäre Jugendhilfemaßnahmen

Auf der Grundlage der Kostenbeitragsverordnung / Kostenbeitragstabelle werden die Eltern junger Volljähriger für voll- und teilstationäre Jugendhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einem Kostenbeitrag herangezogen.

Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

  • Gehaltsabrechnungen des Vorjahres
  • im Vorjahr erlassener Einkommensteuerbescheid, ggf. letzten Einkommenssteuerbescheid
  • Bei Selbständigkeit: zzgl. Steuererklärung, Bilanz, GuV, Einnahmeüberschussrechnung und Abschreibungsunterlagen

Zuständige Organisationseinheit

Kostenbeitrag für stationäre und teilstationäre Jugendhilfemaßnahmen Auf der Grundlage der Kostenbeitragsverordnung / Kostenbeitragstabelle werden die Eltern junger Volljähriger für voll- und teilstationäre Jugendhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einem Kostenbeitrag herangezogen.

Rechtsgrundlagen 

  • Gehaltsabrechnungen des Vorjahres
  • im Vorjahr erlassener Einkommensteuerbescheid, ggf. letzten Einkommenssteuerbescheid
  • Bei Selbständigkeit: zzgl. Steuererklärung, Bilanz, GuV, Einnahmeüberschussrechnung und Abschreibungsunterlagen
https://serviceportal.rosendahl.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/312/show
Kreisverwaltung Coesfeld
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