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Kostenbeitrag für stationäre und teilstationäre Jugendhilfemaßnahmen
Auf der Grundlage der Kostenbeitragsverordnung / Kostenbeitragstabelle werden die Eltern junger Volljähriger für voll- und teilstationäre Jugendhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einem Kostenbeitrag herangezogen.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Gehaltsabrechnungen des Vorjahres
- im Vorjahr erlassener Einkommensteuerbescheid, ggf. letzten Einkommenssteuerbescheid
- Bei Selbständigkeit: zzgl. Steuererklärung, Bilanz, GuV, Einnahmeüberschussrechnung und Abschreibungsunterlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Kreisverwaltung Coesfeld
Friedrich-Ebert Str. 7
48653 Coesfeld
E-Mail: info@kreis-coesfeld.de
Kostenbeitrag für stationäre und teilstationäre Jugendhilfemaßnahmen Auf der Grundlage der Kostenbeitragsverordnung / Kostenbeitragstabelle werden die Eltern junger Volljähriger für voll- und teilstationäre Jugendhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu einem Kostenbeitrag herangezogen.
Rechtsgrundlagen
- Gehaltsabrechnungen des Vorjahres
- im Vorjahr erlassener Einkommensteuerbescheid, ggf. letzten Einkommenssteuerbescheid
- Bei Selbständigkeit: zzgl. Steuererklärung, Bilanz, GuV, Einnahmeüberschussrechnung und Abschreibungsunterlagen
Kreisverwaltung Coesfeld
001 Friedrich-Ebert Str. 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-0
Fax 02541 18-9999