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Aufenthaltsgestattung

Der Antrag wird von der Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld ausgegeben. Sie können diesen ausgefüllt und unterschrieben bei uns wieder abgeben. Zur weiterem Bearbeitung wird dieser dem Kreis Coesfeld zugesandt.

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Aufenthaltsgestattung Der Antrag wird von der Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld ausgegeben. Sie können diesen ausgefüllt und unterschrieben bei uns wieder abgeben. Zur weiterem Bearbeitung wird dieser dem Kreis Coesfeld zugesandt. Ausgabe von Anträgen auf Erteilung einer Aufenthaltsgestattung https://serviceportal.rosendahl.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/278/show
Asyl, Flüchtlingsarbeit
Hauptstraße 30 48720 Rosendahl

Herr

Hannes

Döking

106

02547 77-118
hannes.doeking@rosendahl.de