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Rentenangelegenheiten

Die Rentenversicherungsträger können nicht überall präsent sein, deshalb gibt es Rentenstellen bei den Städten und Gemeinden, so auch bei der Gemeindeverwaltung Rosendahl.

Wo kann ein Rentenantrag in der Gemeinde Rosendahl gestellt werden?

Wir helfen Versicherten, die in Rosendahl wohnhaft sind, bei:

  • Anträgen für Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherungsträger
  • Anträgen auf Kontenklärung
  • Anträgen auf Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten 
  • Anträgen auf Versichertenrente

Bitte sprechen Sie mit uns telefonisch einen Termin ab, damit wir genügend Zeit für Ihr Anliegen einplanen können. 
Hier gestellte Anträge gelten als am gleichen Tag beim Rentenversicherungsträger eingegangen.

Hinweis:
Anträge auf Altersrente sollten ca. drei Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.

Online-Auskünfte möglich

nPA-DienstleistungenAuf der Homepage der Deutsche Rentenversicherung finden Sie zahlreiche Dienstleistungen, die Sie nach Anmeldung mit der eID des Personalausweises online nutzen können:

  • Versicherungsverlauf
  • Renteninformation
  • Rentenauskunft (Altersrente oder Erwerbsminderung)
  • Lückenauskunft
  • Sozialversicherungsausweis anfordern
  • Adresse ändern
  • Bankverbindung ändern
  • Anträge stellen
  • ePostfach / elektronische Kommunikation

Jetzt Online-Dienste nutzen

Rentensprechtage in Rosendahl

  • angeboten von der Deutschen Rentenversicherung Westfalen 
  • Termine für 2023:

    02.01.2023

    26.01.2023

    09.02.2023

    23.02.2023

    09.03.2023

    23.03.2023

    20.04.2023

    04.05.2023

    18.05.2023

    01.06.2023

    15.06.2023

    29.06.2023

    13.07.2023

    27.07.2023

    10.08.2023

    24.08.2023

     

    07.09.2023

    21.09.2023

    19.10.2023

    02.11.2023

    16.11.2023

    30.11.2023

    14.12.2023

  • Termine für 2024:

 

11.01.2024

25.01.2024

08.02.2024

22.02.2024

07.03.2024

21.03.2024

04.04.2024

18.04.2024

02.05.2024

16.05.2024

30.05.2024

13.06.2024

27.06.2024

11.07.2024

25.07.2024

08.08.2024

22.08.2024

05.09.2024

19.09.2024

17.10.2024

31.10.2024

14.11.2024

28.11.2024

12.12.2024

  • von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Zur Beratung ist der Personalausweis mitzubringen.
  • Herr D. Carstens, Tel. 02594/9739482 oder 015237614726

    Telefonische Anmeldung: Di und Do 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

Direkte Beratung beim Rentenversicherungsträger

Sie können sich auch - möglichst nach telefonischer Terminabsprache - bei Ihrem Rentenversicherungsträger direkt beraten lassen:

Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass des Antragstellers
  • Bankverbindung (für die bargeldlose Zahlung der Rente / IBAN-Nummer)
  • falls Kinder erzogen wurden: Geburtsurkunden der Kinder bzw. Familienstammbuch
  • ggf. Vertriebenen-/Flüchtlingsausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
  • ggf. Schwerbehindertenausweis
  • bei früherem Rentenbezug: Rentenbescheid (mit allen Anlagen), Unfallrenten, Verletztenrenten
  • sämtliche vorhandenen Versicherungsunterlagen, z. B. Versicherungsverlauf, Rentenauskunft
  • ggf. Unterlagen über Wehr-/Kriegsdienstzeiten
  • Nachweis über Schulbesuche nach dem 17. Lebensjahr
  • bei Bezug anderer Leistungen (z. B. aus der Unfallversicherung, Beamtenversorgung, Wohngeld, Arbeitslosengeld/-hilfe, Sozialhilfe): Aktenzeichen der zahlenden Stelle
  • bei ausländischen Zeiten die entsprechenden Nachweise
  • Krankenversicherungsverhältnis (Versichertenkarte)
  • Lehrzeiten: Zeugnisse, Lehrverträge, Gesellenbrief
  • persönliche Steueridentifikationsnummer

Bei Hinterbliebenenrenten außerdem:

  • Rentenbescheid des/der Verstorbenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag) eigene Versicherungsnummer des/der Hinterbliebenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag)
  • Sterbeurkunde
  • Familienstammbuch mit Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder
  • bei Waisenrentenanträgen: Geburtsurkunde der/des Waise/n (18-jährige Waisen zusätzlich Schulbescheinigung/Lehrvertrag, Bankverbindung, Einkommensnachweis z. B. Bafög)

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Rentenangelegenheiten

Die Rentenversicherungsträger können nicht überall präsent sein, deshalb gibt es Rentenstellen bei den Städten und Gemeinden, so auch bei der Gemeindeverwaltung Rosendahl.

Wo kann ein Rentenantrag in der Gemeinde Rosendahl gestellt werden?

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  • Anträgen für Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherungsträger
  • Anträgen auf Kontenklärung
  • Anträgen auf Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten 
  • Anträgen auf Versichertenrente

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Hinweis:
Anträge auf Altersrente sollten ca. drei Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.

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  • Versicherungsverlauf
  • Renteninformation
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  • Lückenauskunft
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  • Termine für 2023:

    02.01.2023

    26.01.2023

    09.02.2023

    23.02.2023

    09.03.2023

    23.03.2023

    20.04.2023

    04.05.2023

    18.05.2023

    01.06.2023

    15.06.2023

    29.06.2023

    13.07.2023

    27.07.2023

    10.08.2023

    24.08.2023

     

    07.09.2023

    21.09.2023

    19.10.2023

    02.11.2023

    16.11.2023

    30.11.2023

    14.12.2023

  • Termine für 2024:

 

11.01.2024

25.01.2024

08.02.2024

22.02.2024

07.03.2024

21.03.2024

04.04.2024

18.04.2024

02.05.2024

16.05.2024

30.05.2024

13.06.2024

27.06.2024

11.07.2024

25.07.2024

08.08.2024

22.08.2024

05.09.2024

19.09.2024

17.10.2024

31.10.2024

14.11.2024

28.11.2024

12.12.2024

  • von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Zur Beratung ist der Personalausweis mitzubringen.
  • Herr D. Carstens, Tel. 02594/9739482 oder 015237614726

    Telefonische Anmeldung: Di und Do 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

Direkte Beratung beim Rentenversicherungsträger

Sie können sich auch - möglichst nach telefonischer Terminabsprache - bei Ihrem Rentenversicherungsträger direkt beraten lassen:

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  • Bankverbindung (für die bargeldlose Zahlung der Rente / IBAN-Nummer)
  • falls Kinder erzogen wurden: Geburtsurkunden der Kinder bzw. Familienstammbuch
  • ggf. Vertriebenen-/Flüchtlingsausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
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  • Nachweis über Schulbesuche nach dem 17. Lebensjahr
  • bei Bezug anderer Leistungen (z. B. aus der Unfallversicherung, Beamtenversorgung, Wohngeld, Arbeitslosengeld/-hilfe, Sozialhilfe): Aktenzeichen der zahlenden Stelle
  • bei ausländischen Zeiten die entsprechenden Nachweise
  • Krankenversicherungsverhältnis (Versichertenkarte)
  • Lehrzeiten: Zeugnisse, Lehrverträge, Gesellenbrief
  • persönliche Steueridentifikationsnummer

Bei Hinterbliebenenrenten außerdem:

  • Rentenbescheid des/der Verstorbenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag) eigene Versicherungsnummer des/der Hinterbliebenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag)
  • Sterbeurkunde
  • Familienstammbuch mit Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder
  • bei Waisenrentenanträgen: Geburtsurkunde der/des Waise/n (18-jährige Waisen zusätzlich Schulbescheinigung/Lehrvertrag, Bankverbindung, Einkommensnachweis z. B. Bafög)
Rentenberatung https://serviceportal.rosendahl.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/274/show
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Monika

Sälker

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02547 77-132
monika.saelker@rosendahl.de