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Reisepass

Die Beantragung eines Reisepasses ist nur persönlich möglich. Bei der erstmaligen Ausstellung eines Reisepasses bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Ihre Abstammungs- bzw. Heiratsurkunde mit. Sofern bereits ein Reisepass vorhanden ist, bringen Sie diesen bitte mit. 

Die Lieferzeit Ihres neuen Reisepasses durch die Bundesdruckerei beträgt ca. vier bis fünf Wochen.

Gültigkeit

  • Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig.
  • Für Personen unter 24 Jahren ist er jedoch nur 6 Jahre gültig.

Unterlagen

  • Ihren Personalausweis, einen evtl. bisherigen Reisepass oder Kinderpass
  • bei Verlust Ihres Ausweisdokumentes bzw. für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch bzw. Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde.
  • Ein aktuelles Lichtbild nach den neuen Fotomustertafeln
  • Bis zum 18. Lebensjahr muss das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegen. Ein Sorgeberechtigter muss bei der Antragstellung anwesend sein und eine Einverständniserklärung, mit der Unterschrift beider Erziehungsberechtigten vorlegen. 
     

Weitere Informationen

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Reisepass

Die Beantragung eines Reisepasses ist nur persönlich möglich. Bei der erstmaligen Ausstellung eines Reisepasses bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Ihre Abstammungs- bzw. Heiratsurkunde mit. Sofern bereits ein Reisepass vorhanden ist, bringen Sie diesen bitte mit. 

Die Lieferzeit Ihres neuen Reisepasses durch die Bundesdruckerei beträgt ca. vier bis fünf Wochen.

Gültigkeit

  • Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig.
  • Für Personen unter 24 Jahren ist er jedoch nur 6 Jahre gültig.
  • Ihren Personalausweis, einen evtl. bisherigen Reisepass oder Kinderpass
  • bei Verlust Ihres Ausweisdokumentes bzw. für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch bzw. Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde.
  • Ein aktuelles Lichtbild nach den neuen Fotomustertafeln
  • Bis zum 18. Lebensjahr muss das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegen. Ein Sorgeberechtigter muss bei der Antragstellung anwesend sein und eine Einverständniserklärung, mit der Unterschrift beider Erziehungsberechtigten vorlegen. 
     
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