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Abwassergebühren

Die Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinde umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln des im Gemeindegebiet anfallenden Abwassers. Abwasser ist Schmutz- und Niederschlagswasser.

Weitere Einzelheiten können der Entwässerungssatzung der Gemeinde Rosendahl (s.u.) entnommen werden. Die Aufgaben und Dienstleistungen des Abwasserwerkes werden zum größten Teil über Abwassergebühren finanziert. 

Bei den Abwassergebühren unterscheidet man zwischen 

Erhoben werden die Abwassergebühren über die Abgabenbescheide der Gemeinde Rosendahl, die zu Anfang eines jeden Jahres an die Grundbesitzer versandt werden. Die Abwassergebühren sind (zusammen mit den übrigen Grundbesitzabgaben) grundsätzlich in vier Quartalsbeträgen zu zahlen und zwar zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Rechtsgrundlagen

Abwassergebühren

Die Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinde umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln des im Gemeindegebiet anfallenden Abwassers. Abwasser ist Schmutz- und Niederschlagswasser.

Weitere Einzelheiten können der Entwässerungssatzung der Gemeinde Rosendahl (s.u.) entnommen werden. Die Aufgaben und Dienstleistungen des Abwasserwerkes werden zum größten Teil über Abwassergebühren finanziert. 

Bei den Abwassergebühren unterscheidet man zwischen 

Erhoben werden die Abwassergebühren über die Abgabenbescheide der Gemeinde Rosendahl, die zu Anfang eines jeden Jahres an die Grundbesitzer versandt werden. Die Abwassergebühren sind (zusammen mit den übrigen Grundbesitzabgaben) grundsätzlich in vier Quartalsbeträgen zu zahlen und zwar zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Abwasserwerk, Schmutzwasser, Niederschlagswasser https://serviceportal.rosendahl.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/254/show
Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Wasserversorgung
Hauptstraße 30 48720 Rosendahl

Frau

Elke

Berger

218

02547 77-226
elke.berger@rosendahl.de

Herr

Ingo

Hölker

229

02547 77-248
ingo.hoelker@rosendahl.de