BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Allgemeine Aufstellerlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geld- oder Warenspielgeräte) aufstellen will, braucht hierfür eine allgemeine Aufstellerlaubnis nach § 33c GewO.
Die Erlaubnis ist rechtzeitig vorher schriftlich zu beantragen.
Die Erlaubnis berechtigt zur Aufstellung von Spielgeräten im gesamten Bundesgebiet.
Hinweis:
Für jeden einzelnen Aufstellungsort (Gaststätte, Imbiss etc.) ist eine Geeignetheitsbestätigung erforderlich.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- Führungszeugnis für Behörden (beantragen beim zuständigen Meldeamt)
- Gewerbezentralregisterauszug für Behörden (beantragen beim zuständigen Meldeamt)
- Bescheinigung des Finanzamts in Steuersachen
- ggfs. Handelsregisterauszug
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnung und Verkehr, Gewerbe, Wahlen
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Henning Illerhues
stv. Leiter Fachbereich III
Tel: 02547 77-126
E-Mail: henning.illerhues@rosendahl.de
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geld- oder Warenspielgeräte) aufstellen will, braucht hierfür eine allgemeine Aufstellerlaubnis nach § 33c GewO.
Die Erlaubnis ist rechtzeitig vorher schriftlich zu beantragen.
Die Erlaubnis berechtigt zur Aufstellung von Spielgeräten im gesamten Bundesgebiet.
Hinweis:
Für jeden einzelnen Aufstellungsort (Gaststätte, Imbiss etc.) ist eine Geeignetheitsbestätigung erforderlich.
Rechtsgrundlagen
- schriftlicher Antrag
- Führungszeugnis für Behörden (beantragen beim zuständigen Meldeamt)
- Gewerbezentralregisterauszug für Behörden (beantragen beim zuständigen Meldeamt)
- Bescheinigung des Finanzamts in Steuersachen
- ggfs. Handelsregisterauszug
Herr
Henning
Illerhues
stv. Leiter Fachbereich III
112