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Zentrales Finanzcontrolling

Finanzen

Das Zentrale Finanzcontrolling stellt die Informationen zur Verfügung, auf deren Grundlage die Fachbereiche die unterjährigen Budgetberichte erstellen. Die unterjährigen Budgetberichte dienen zur Überprüfung, ob die vorgegebenen Ziele und die bereitgestellten Teilbudgets eingehalten werden. Aus der Auswertung der einzelnen Budgetberichte leitet das Zentrale Finanzcontrolling eine Aussage zur Entwicklung des Gesamtbudgets ab. Diese Informationen sind Grundlage für die Steuerung der Verwaltung durch Verwaltungsvorstand und politische Gremien.

Aufgaben:

  • Vorbereitung des Haushaltssatzungsentwurfes mit Haushaltsplan einschließlich der Finanzplanung mit Investitionsprogramm
  • Steuerung des Vollzugs des Haushaltsplanes mit dem Einsatz betriebswirtschaftlicher Instrumente (Kostenrechnung, Wirtschaftlichkeitsberechnungen etc.)
  • Erstellung der Jahresrechnung nach Abschluss des Jahres
  • Grundsätzliche Gebührenangelegenheiten einschließlich der Erstellung der erforderlichen Abgabensatzungen
  • Vermögens- und Schuldenverwaltung der Gemeinde
  • NKF

Rechtsgrundlagen:

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Zentrales Finanzcontrolling

Das Zentrale Finanzcontrolling stellt die Informationen zur Verfügung, auf deren Grundlage die Fachbereiche die unterjährigen Budgetberichte erstellen. Die unterjährigen Budgetberichte dienen zur Überprüfung, ob die vorgegebenen Ziele und die bereitgestellten Teilbudgets eingehalten werden. Aus der Auswertung der einzelnen Budgetberichte leitet das Zentrale Finanzcontrolling eine Aussage zur Entwicklung des Gesamtbudgets ab. Diese Informationen sind Grundlage für die Steuerung der Verwaltung durch Verwaltungsvorstand und politische Gremien.

Aufgaben:

  • Vorbereitung des Haushaltssatzungsentwurfes mit Haushaltsplan einschließlich der Finanzplanung mit Investitionsprogramm
  • Steuerung des Vollzugs des Haushaltsplanes mit dem Einsatz betriebswirtschaftlicher Instrumente (Kostenrechnung, Wirtschaftlichkeitsberechnungen etc.)
  • Erstellung der Jahresrechnung nach Abschluss des Jahres
  • Grundsätzliche Gebührenangelegenheiten einschließlich der Erstellung der erforderlichen Abgabensatzungen
  • Vermögens- und Schuldenverwaltung der Gemeinde
  • NKF

Rechtsgrundlagen:

https://serviceportal.rosendahl.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/237/show
Kämmerin
Hauptstraße 30 48720 Rosendahl

Frau

Anna

Nürenberg

stv. Leiterin Fachbereich I

227

02547 77-244
anna.nuerenberg@rosendahl.de

Frau

Natalia

Eske

Leitung Finanzbuchhaltung

228

02547 77-246
natalia.eske@rosendahl.de