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Parkausweis für Gewerbetreibende

Parkausweis für Gewerbetreibende

Ein Parkausweis für Gewerbetreibende kann unter folgenden Voraussetzungen ausgestellt werden:

  • Ihnen darf als Gewerbetreibender weder ein privater/betrieblicher Stellplatz noch eine Garage in der betreffenden Parkzone zur Verfügung stehen.
  • Die Genehmigung gilt für alle Fahrzeuge des Betriebes, darf aber nur für ein Fahrzeug in Anspruch genommen werden.

Folgende Vergünstigungen erhält man durch den o. a. Parkausweis:

  • Parken an Parkuhren und Parscheinautomaten ohne Gebühren und ohne zeitliche Begrenzung
  • Parken ohne Betätigung der Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung

Gültigkeitsdauer des Parkausweises: 1 Jahr

Unterlagen

  • Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass)
  • Fahrzeugschein
  • Nachweis über die Gewerbeausübung (Gewerbeanmeldung o. ä.)

Zuständige Organisationseinheit

Parkausweis für Gewerbetreibende

Parkausweis für Gewerbetreibende

Ein Parkausweis für Gewerbetreibende kann unter folgenden Voraussetzungen ausgestellt werden:

  • Ihnen darf als Gewerbetreibender weder ein privater/betrieblicher Stellplatz noch eine Garage in der betreffenden Parkzone zur Verfügung stehen.
  • Die Genehmigung gilt für alle Fahrzeuge des Betriebes, darf aber nur für ein Fahrzeug in Anspruch genommen werden.

Folgende Vergünstigungen erhält man durch den o. a. Parkausweis:

  • Parken an Parkuhren und Parscheinautomaten ohne Gebühren und ohne zeitliche Begrenzung
  • Parken ohne Betätigung der Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung

Gültigkeitsdauer des Parkausweises: 1 Jahr

  • Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass)
  • Fahrzeugschein
  • Nachweis über die Gewerbeausübung (Gewerbeanmeldung o. ä.)
Gewerbeparkausweis https://serviceportal.rosendahl.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/232/show
Kreisverwaltung Coesfeld
Friedrich-Ebert Str. 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-0
Fax 02541 18-9999