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Parkausweis für Gewerbetreibende
Parkausweis für Gewerbetreibende
Ein Parkausweis für Gewerbetreibende kann unter folgenden Voraussetzungen ausgestellt werden:
- Ihnen darf als Gewerbetreibender weder ein privater/betrieblicher Stellplatz noch eine Garage in der betreffenden Parkzone zur Verfügung stehen.
- Die Genehmigung gilt für alle Fahrzeuge des Betriebes, darf aber nur für ein Fahrzeug in Anspruch genommen werden.
Folgende Vergünstigungen erhält man durch den o. a. Parkausweis:
- Parken an Parkuhren und Parscheinautomaten ohne Gebühren und ohne zeitliche Begrenzung
- Parken ohne Betätigung der Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung
Gültigkeitsdauer des Parkausweises: 1 Jahr
Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass)
- Fahrzeugschein
- Nachweis über die Gewerbeausübung (Gewerbeanmeldung o. ä.)
Zuständige Organisationseinheit
- Kreisverwaltung Coesfeld
Friedrich-Ebert Str. 7
48653 Coesfeld
E-Mail: info@kreis-coesfeld.de
Parkausweis für Gewerbetreibende
Parkausweis für Gewerbetreibende
Ein Parkausweis für Gewerbetreibende kann unter folgenden Voraussetzungen ausgestellt werden:
- Ihnen darf als Gewerbetreibender weder ein privater/betrieblicher Stellplatz noch eine Garage in der betreffenden Parkzone zur Verfügung stehen.
- Die Genehmigung gilt für alle Fahrzeuge des Betriebes, darf aber nur für ein Fahrzeug in Anspruch genommen werden.
Folgende Vergünstigungen erhält man durch den o. a. Parkausweis:
- Parken an Parkuhren und Parscheinautomaten ohne Gebühren und ohne zeitliche Begrenzung
- Parken ohne Betätigung der Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung
Gültigkeitsdauer des Parkausweises: 1 Jahr
- Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass)
- Fahrzeugschein
- Nachweis über die Gewerbeausübung (Gewerbeanmeldung o. ä.)
Kreisverwaltung Coesfeld
001 Friedrich-Ebert Str. 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-0
Fax 02541 18-9999