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Gaststättenerlaubnis (vorläufig)
Wann ist eine Erlaubnis nach § 12 GastG zu beantragen?
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
Wird also bei einer Veranstaltung vor Ort Alkohol ausgeschankt, muss eine Erlaubnis beantragt werden.
Hinweis:
Bei alkoholfreien Getränken und / oder zubereiteten Speisen ist keine Gestattung erforderlich!
Wie erhalte ich die vorläufige Gestattung ?
Eine Gestattung ist nur auf Grund eines Antrages möglich. Sie haben die Möglichkeit, das unten angegebene Formular auszufüllen und mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in per Mail / Post / Fax zu schicken oder den Antrag persönlich abzugeben.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnung und Verkehr, Gewerbe, Wahlen
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Thomas Pankraz
Tel: 02547 77-127
E-Mail: thomas.pankraz@rosendahl.de
- Herr Jona Klar
Tel: 02547 77-127
E-Mail: jona.klar@rosendahl.de
Wann ist eine Erlaubnis nach § 12 GastG zu beantragen?
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
Wird also bei einer Veranstaltung vor Ort Alkohol ausgeschankt, muss eine Erlaubnis beantragt werden.
Hinweis:
Bei alkoholfreien Getränken und / oder zubereiteten Speisen ist keine Gestattung erforderlich!
Wie erhalte ich die vorläufige Gestattung ?
Eine Gestattung ist nur auf Grund eines Antrages möglich. Sie haben die Möglichkeit, das unten angegebene Formular auszufüllen und mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in per Mail / Post / Fax zu schicken oder den Antrag persönlich abzugeben.
Rechtsgrundlagen
Gestattung, vorläufige Gaststättenerlaubnis nach § 12 GastG, Alkoholausschank https://serviceportal.rosendahl.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/215/showHerr
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