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Haushalt und Budgetierung

Für jedes Haushaltsjahr stellt die Verwaltung einen Entwurf für den Haushaltsplan auf. Dieser Entwurf wird anschließend den Fachausschüssen zur Beratung vorgelegt. Der Rat beschließt den gemeindlichen Haushalt abschließend unter Berücksichtigung der Änderungen aus dem vorgeschalteten Beratungsverfahren in den Fachausschüssen.

Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Rosendahl in dem entsprechenden Haushaltsjahr. Das jeweils aktuelle Budgetbuch sowie die Budgetbücher der vorangegangenen Jahre finden Sie hier .

Nach Ablauf des Haushaltsjahres ist ein Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Die Jahresabschlüsse der Gemeinde Rosendahl finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Haushalt und Budgetierung

Für jedes Haushaltsjahr stellt die Verwaltung einen Entwurf für den Haushaltsplan auf. Dieser Entwurf wird anschließend den Fachausschüssen zur Beratung vorgelegt. Der Rat beschließt den gemeindlichen Haushalt abschließend unter Berücksichtigung der Änderungen aus dem vorgeschalteten Beratungsverfahren in den Fachausschüssen.

Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Rosendahl in dem entsprechenden Haushaltsjahr. Das jeweils aktuelle Budgetbuch sowie die Budgetbücher der vorangegangenen Jahre finden Sie hier .

Nach Ablauf des Haushaltsjahres ist ein Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Die Jahresabschlüsse der Gemeinde Rosendahl finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

Produkthaushalt, Jahresabschluss https://serviceportal.rosendahl.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/179/show
Kämmerin
Hauptstraße 30 48720 Rosendahl

Frau

Anna

Nürenberg

stv. Leiterin Fachbereich I

227

02547 77-244
anna.nuerenberg@rosendahl.de