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Elterngeldantrag

Elterngeldantrag

Den Antrag auf Elterngeld erhalten Sie im Bürgerbüro. Dort können Sie den Antrag auch ausgefüllt wieder abgeben.

Anspruch auf Elterngeld haben Eltern,

  • die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben
  • die dieses Kind selbst betreuen und erziehen
  • die keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.

Es gibt darüber hinaus noch weitere Konstellationen, in denen Ansprüche auf das Elterngeld bestehen.

Fragen zum Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) beantwortet Ihnen, wenn Sie im Kreis Coesfeld wohnen, Ihre Elterngeldkasse beim Jugendamt des Kreises Coesfeld.

Zuständige Organisationseinheit

Elterngeldantrag

Elterngeldantrag

Den Antrag auf Elterngeld erhalten Sie im Bürgerbüro. Dort können Sie den Antrag auch ausgefüllt wieder abgeben.

Anspruch auf Elterngeld haben Eltern,

  • die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben
  • die dieses Kind selbst betreuen und erziehen
  • die keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.

Es gibt darüber hinaus noch weitere Konstellationen, in denen Ansprüche auf das Elterngeld bestehen.

Fragen zum Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) beantwortet Ihnen, wenn Sie im Kreis Coesfeld wohnen, Ihre Elterngeldkasse beim Jugendamt des Kreises Coesfeld.

https://serviceportal.rosendahl.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/177/show
Kreisverwaltung Coesfeld
Friedrich-Ebert Str. 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-0
Fax 02541 18-9999