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Schulentwicklungsplanung
Rechtlicher Hintergrund ist § 80 Schulgesetz NRW, wonach die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände als Schulträger verpflichtet sind, Schulentwicklungsplanung zu betreiben.
Schulentwicklungsplanung für die Gemeinde Rosendahl steht als fachbezogener Ausschnitt im Kontext einer umfassenden kommunalen Sozial- und Entwicklungsplanung. Sie verfolgt das Ziel, unter Beachtung der jeweils geltenden bildungspolitischen Ziele und Leitlinien, des Wahlverhaltens der Erziehungsberechtigten und unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung Grundlagen und Entscheidungshilfen für die zukünftige Gestaltung eines bedarfsgerechten Schulangebotes vor Ort aufzuzeigen.
In diesem kontinuierlichen Planungs- und Gestaltungsprozess zeigt sich zunehmend die Notwendigkeit, die bildungsinhaltlichen Themen insgesamt „vor Ort“ aufzugreifen. Entsprechend sollen im weiteren Prozess neue Ansätze und Formen entwickelt werden, in denen über den rein schulischen Kontext hinaus die bildungspolitischen Aspekte in erweiterten Zusammenhängen aufgegriffen werden, um so den sehr guten Bildungsstandort Rosendahl noch weiter zu verbessern.
Schulentwicklungsplan
- Schulentwicklungsplan
- Bericht zum Schulentwicklungsplan
Zuständige Organisationseinheit
- Schulen, Öffentlicher Personennahverkehr
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Nicole Funke
Tel: 02547 77-220
Rechtlicher Hintergrund ist § 80 Schulgesetz NRW, wonach die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände als Schulträger verpflichtet sind, Schulentwicklungsplanung zu betreiben.
Schulentwicklungsplanung für die Gemeinde Rosendahl steht als fachbezogener Ausschnitt im Kontext einer umfassenden kommunalen Sozial- und Entwicklungsplanung. Sie verfolgt das Ziel, unter Beachtung der jeweils geltenden bildungspolitischen Ziele und Leitlinien, des Wahlverhaltens der Erziehungsberechtigten und unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung Grundlagen und Entscheidungshilfen für die zukünftige Gestaltung eines bedarfsgerechten Schulangebotes vor Ort aufzuzeigen.
In diesem kontinuierlichen Planungs- und Gestaltungsprozess zeigt sich zunehmend die Notwendigkeit, die bildungsinhaltlichen Themen insgesamt „vor Ort“ aufzugreifen. Entsprechend sollen im weiteren Prozess neue Ansätze und Formen entwickelt werden, in denen über den rein schulischen Kontext hinaus die bildungspolitischen Aspekte in erweiterten Zusammenhängen aufgegriffen werden, um so den sehr guten Bildungsstandort Rosendahl noch weiter zu verbessern.
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Frau
Nicole
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