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Urkunden und Urkundenservice
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt.
Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das den Grundeintrag beurkundet hat:
- Geburtsurkunden
- beglaubigte Abschriften vom Geburtenregister
(erweiterte Form der Geburtsurkunde, enthält zusätzliche Angaben, bei einer Adoption sind z. B. die Adoptiveltern und die leiblichen Eltern eingetragen. Benötigt wird die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister hauptsächlich für die Anmeldung zur Eheschließung. - Mehrsprachige internationale Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Mehrsprachige internationale Eheurkunden
- beglaubigte Abschriften vom Eheregister
- Sterbeurkunden
- beglaubigte Abschriften vom Sterberegister
- Mehrsprachige internationale Sterbeurkunden
Hinweis:
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.
Urkunde beantragen
- persönlich vor Ort
Sie können die benötigten Urkunden bei uns persönlich beantragen und in der Regel sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit und beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
- online
Bei der Beantragung per Online-Formular erhalten Sie von uns weitere Informationen zur Überweisung der erforderlichen Gebühren. Nach deren Eingang senden wir Ihnen die Urkunde umgehend per Post zu.
Übrigens: In Kürze werden wir hier auch elektronische Bezahlmöglichkeiten anbieten.
Online-Formular - schriftlich
Senden Sie uns den ausgefüllten Bestellschein unterschrieben zurück und legen Sie einen Verrechnungsscheck oder Bargeld sowie eine Kopie Ihres Personalausweises bei. Wir versenden die Urkunde in der Regel noch am Tag des Eingangs.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
- ursprüngliche Beurkundung fand beim Standesamt Rosendahl statt
- die gesetzliche Frist für die Führung des Registers ist noch nicht abgelaufen
Kosten
Die Gebühren sind landeseinheitlich durch die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung geregelt. Jedoch sind
die Städte und Gemeinden in NRW befugt, die Höhe der Gebühren durch eigene Satzungen zu regeln.
Zuständige Organisationseinheit
- Standesamt, Friedhof
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Sandra Haase
Tel: 02547 77-112
E-Mail: sandra.haase@rosendahl.de
- Frau Britta Wagner
Tel: 02547 77-134
E-Mail: britta.wagner@rosendahl.de
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt.
Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das den Grundeintrag beurkundet hat:
- Geburtsurkunden
- beglaubigte Abschriften vom Geburtenregister
(erweiterte Form der Geburtsurkunde, enthält zusätzliche Angaben, bei einer Adoption sind z. B. die Adoptiveltern und die leiblichen Eltern eingetragen. Benötigt wird die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister hauptsächlich für die Anmeldung zur Eheschließung. - Mehrsprachige internationale Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Mehrsprachige internationale Eheurkunden
- beglaubigte Abschriften vom Eheregister
- Sterbeurkunden
- beglaubigte Abschriften vom Sterberegister
- Mehrsprachige internationale Sterbeurkunden
Hinweis:
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.
Urkunde beantragen
- persönlich vor Ort
Sie können die benötigten Urkunden bei uns persönlich beantragen und in der Regel sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit und beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
- online
Bei der Beantragung per Online-Formular erhalten Sie von uns weitere Informationen zur Überweisung der erforderlichen Gebühren. Nach deren Eingang senden wir Ihnen die Urkunde umgehend per Post zu.
Übrigens: In Kürze werden wir hier auch elektronische Bezahlmöglichkeiten anbieten.
Online-Formular - schriftlich
Senden Sie uns den ausgefüllten Bestellschein unterschrieben zurück und legen Sie einen Verrechnungsscheck oder Bargeld sowie eine Kopie Ihres Personalausweises bei. Wir versenden die Urkunde in der Regel noch am Tag des Eingangs.
Rechtsgrundlagen
Die Gebühren sind landeseinheitlich durch die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung geregelt. Jedoch sind
die Städte und Gemeinden in NRW befugt, die Höhe der Gebühren durch eigene Satzungen zu regeln.
Frau
Sandra
Haase
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Frau
Britta
Wagner
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