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KfZ-Abmeldung
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, können Sie die Außerbetriebsetzung auch bei der Meldebehörde in Rosendahl vornehmen. Wichtig ist, dass alle benötigten Unterlagen zur Abmeldung vollständigt vorliegen. Fehlt eine Voraussetzung für die Abmeldung (Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Kennzeichen), kann die Abmeldung nur bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld (Coesfeld, Dülmen oder Lüdinghausen) erfolgen.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
Kosten
7,80 €
Weitere Informationen
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerbüro, Meldewesen, Fundbüro, Kindergartenbeiträge
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Silke Terhörst
Tel: 02547 77-129
E-Mail: buergerbuero@rosendahl.de
- Frau Sandra Haase
Tel: 02547 77-129
E-Mail: buergerbuero@rosendahl.de
- Frau Petra Herick-Beumer
Tel: 02547 77-112
E-Mail: buergerbuero@rosendahl.de
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, können Sie die Außerbetriebsetzung auch bei der Meldebehörde in Rosendahl vornehmen. Wichtig ist, dass alle benötigten Unterlagen zur Abmeldung vollständigt vorliegen. Fehlt eine Voraussetzung für die Abmeldung (Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Kennzeichen), kann die Abmeldung nur bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld (Coesfeld, Dülmen oder Lüdinghausen) erfolgen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
7,80 €
KFZ, abmeldung, Auto, Kennzeichen https://serviceportal.rosendahl.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11171/showFrau
Silke
Terhörst
116
Frau
Sandra
Haase
116
Frau
Petra
Herick-Beumer
116