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KfZ-Abmeldung

Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, können Sie die Außerbetriebsetzung auch bei der Meldebehörde in Rosendahl vornehmen. Wichtig ist, dass alle benötigten Unterlagen zur Abmeldung vollständigt vorliegen. Fehlt eine Voraussetzung für die Abmeldung (Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Kennzeichen), kann die Abmeldung nur bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld (Coesfeld, Dülmen oder Lüdinghausen) erfolgen.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder

Kosten

7,80 €

Weitere Informationen

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

KfZ-Abmeldung

Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, können Sie die Außerbetriebsetzung auch bei der Meldebehörde in Rosendahl vornehmen. Wichtig ist, dass alle benötigten Unterlagen zur Abmeldung vollständigt vorliegen. Fehlt eine Voraussetzung für die Abmeldung (Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Kennzeichen), kann die Abmeldung nur bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld (Coesfeld, Dülmen oder Lüdinghausen) erfolgen.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder

Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld

7,80 €

KFZ, abmeldung, Auto, Kennzeichen https://serviceportal.rosendahl.de:443/dienstleistungen1/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11171/show
Bürgerbüro, Meldewesen, Fundbüro, Kindergartenbeiträge
Hauptstraße 30 48720 Rosendahl

Frau

Silke

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116

02547 77-129
buergerbuero@rosendahl.de

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